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Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

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  • Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

    Hallo zusammen.
    Wir haben unseren X3 vor einem Monat gekauft und dazu eine Gebrauchtwagen Garantie erhalten.
    Diese beinhaltet für ein Jahr 100% Übernahme des Arbeitslohnes und 40% der Materialkosten.
    An unserem X3 geht "sporadisch" die Motorkontrollleuchte an und wieder aus (wie hier schon beschrieben).
    Daher werde ich ihn am Dienstag bei BMW mal begutachten lassen.
    Der Händler, bei dem wir den Wagen gekauft haben, hat keine Werkstatt!
    Weiß jemand, ob der Händler aufgrund der zusätzlich abgeschlossen Garantie aus der Verantwortung raus ist,
    oder ist er wegen der gesetzlicher Gewährleistung mit im Boot ist?
    Sprich ich gebe den Wagen ab, die sollen ihn reparieren, falls defekt und sich untereinander einigen?
    Gruß Kai

  • #2
    AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

    Der Händler ist auf Grund der Sachmangelhaftung, die vertraglich von 2 auf 1 Jahr reduziert werden kann im Boot. HIER gibt es nähere Infos zum Stöbern.
    Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
    Peter

    "Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl)
    Kerzen müssen zünden und nicht brennen.

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    • #3
      AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

      Zitat von KaiHawaii Beitrag anzeigen
      Weiß jemand, ob der Händler aufgrund der zusätzlich abgeschlossen Garantie aus der Verantwortung raus ist,
      oder ist er wegen der gesetzlicher Gewährleistung mit im Boot ist?
      Was jetzt?
      Garantie oder Gewährleistung?
      Das sind mal zwei grundsätzlich unterschiedliche Sache.


      Sprich ich gebe den Wagen ab, die sollen ihn reparieren, falls defekt und sich untereinander einigen?
      Gruß Kai
      Als erstes zählt hier: Wer bestellt bezahlt - also Du.
      Bevor die Kostenübernahme durch wen auch immer nicht geklärt ist, würde ich gar keinen Auftrag geben da z.B. an die Garantie bestimmte Bedienungen geknüpft sein können/dürfen.

      Wenn ein Fehler/Defekt (=Sachmangel) bereits beim Fahrzeugkauf (=Gewährleistung) vorhanden war, obliegt es dem Verkäufer nachzubessern. Wie und wo ist sein Problem.
      Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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      • #4
        AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

        Hallo Housil.
        Genau das ist ja die Frage.
        Ist der Händler aus der Verantwortung, wenn er eine Garantie über eine Versicherung (in meinem Fall die INTEC GmbH) zum Fahrzeug dazu gibt.
        Oder ist er, trotz Garantie, durch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von seiner Verantwortung befreit?
        Wie schon erwähnt geht an unserem X3 in unregelmäßigen Abständen die Motor-Kontroll-Leuchte an und wieder aus.
        Das kann ja bekanntlich alles und nix heißen
        Sollte nun eine teure Reparatur anstehen und ich 60% der Materialkosten bezahlen müssen (der Rest wäre ja über die Garantie abgedeckt), wäre für den Restbetrag dann der Verkäufer in der Verantwortung?
        Oder kann er sich, durch die zum Fahrzeug dazu gegebene Garantie, aus der Verantwortung ziehen und ich bleibe auf den 60% der Materialkosten sitzen?
        Verstanden, was ich meine?
        Gruß Kai

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        • #5
          AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

          Zitat von KaiHawaii Beitrag anzeigen
          Oder kann er sich, durch die zum Fahrzeug dazu gegebene Garantie, aus der Verantwortung ziehen und ich bleibe auf den 60% der Materialkosten sitzen?
          Verstanden, was ich meine?
          Gruß Kai
          Das kommt darauf an, ob der Mangel/Fehler beim Kauf schon war -> Gewährleistung = Händler muß nachbessern
          oder etwas NACH dem Kauf erst kaputt gegangen ist -> Garantie

          Ich würde zuerst an den Händler heran treten. Er müßte beweisen, dass das Auto bei Übergabe frei von Sachmängeln war (was er in der Regel nicht kann). Nach 6 Monaten tritt hier erst die Beweislastumkehr in Kraft in welcher der Käufer beweisen muß, dass der Fehler schon war.

          Das der Händler keine Werkstatt hat, ist nicht dein Problem.

          Der ADAC kennt diese Masche
          Zuletzt geändert von Housil; 20.10.2013, 20:15.
          Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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          • #6
            AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

            Danke für die Hinweise!
            Habe auf der ADAC Homepage auch gelesen dass " Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt".
            Dann werde ich morgen mal den Fehler beim analysieren lassen und anschl. den Verkäufer kontaktieren.
            Gruß Kai

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            • #7
              AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

              Vielleicht eine wichtige Info für zukünftige Gebrauchtwagen Käufer.
              Nach meiner aktuellen Erfahrung macht es durchaus Sinn eine Gebrauchtwagen-Garantie ab zu schließen, bzw. sich diese als Bonus beim Autokauf mitgeben zu lassen.
              Und zwar für den Käufer und den Verkäufer!
              In meinem "Reparaturfall" werden nun die entstandenen Kosten zwischen dem Verkäufer und der Versicherung aufgeteilt.
              Es wurde festgestellt, dass die Glühstifte, das Glühsteuergerät und die Ansaugkrümmerdichtung defekt sind.
              Die Garantie übernimmt die Arbeitskosten und das Steuergerät. Der Verkäufer muss lediglich für die Kosten der Glühstifte und der Ansaugkrümmerdichtung aufkommen.
              Sind jetzt keine Unsummen, aber bei einem Schaden im vierstelligen Bereich hätte der Verkäufer seinen Einsatz wieder raus.
              Nach sechs Monaten ist der Verkaufer raus aus der Nummer und ich habe zumindest noch die Garantie, die für den Rest des Jahres einen Teil der Kosten übernimmt.
              Gruß Kai

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              • #8
                AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

                Zitat von KaiHawaii Beitrag anzeigen
                Nach meiner aktuellen Erfahrung macht es durchaus Sinn eine Gebrauchtwagen-Garantie ab zu schließen, bzw. sich diese als Bonus beim Autokauf mitgeben zu lassen.
                Sowieso, denn wenn der Defekt auch nur einen Tag NACH dem Kauf erst auftritt, war das Auto bei Übergabe ja Mängelfrei und somit ist der Verkäufer aus der Gewährleistungsnummer raus

                Nach sechs Monaten ist der Verkaufer raus aus der Nummer und ich habe zumindest noch die Garantie, die für den Rest des Jahres einen Teil der Kosten übernimmt.
                Das Einzige was nach 6 Monaten passiert ist, das die Beweislastumkehr eintritt. Der Verkäufer ist erst nach 2 Jahren aus der Nummer raus. Bei Gebrauchtwagen erlaubt aber der Gesetzgeber, die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf 1 zu verkürzen - aber nur da.

                Und noch ein Mal zum Abschluß, die "gesetzliche Gewährleistung" tritt nur dann ein, wenn der Fehler/Defekt beim Kauf schon war, NICHT wenn nach Zeit X erst irgend etwas kaputt geht.
                Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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                • #9
                  AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

                  Zitat:
                  Und noch ein Mal zum Abschluß, die "gesetzliche Gewährleistung" tritt nur dann ein, wenn der Fehler/Defekt beim Kauf schon war, NICHT wenn nach Zeit X erst irgend etwas kaputt geht.

                  Richtig.
                  Und wie will ein Verkäufer beweisen, dass (z.B. meine Glühkerzen) erst einen Tag nach dem Kauf kaputt gegangen sind???
                  Bei einem Riss in der Scheibe, Kratzer im Lack, gebrochener Feder oder andere "sichtbaren" Teilen, trifft die Aussage sicher zu.
                  Aber wie will der Verkäufer beweisen, dass ein Elemente im Motor, Getriebe oder Differential nicht schon beim Kauf defekt war?
                  Das müsste der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf beweisen. Erst dann müsste ich beweisen, dass das defekte Element schon vorher kaputt war, was fast unmöglich erscheint.
                  Gruß Kai

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                  • #10
                    AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

                    @Kai: Genau das hat Dir Housil weiter oben geschrieben...

                    Recht haben und Recht kriegen...

                    Mit einer Gebrauchtwagengarantie ist man immer auf einer sichereren Seite :-)
                    Gruß aus dem Salzlandkreis
                    Thomas

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                    • #11
                      AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

                      Ich habe es anders aufgefasst.
                      Ist aber auch egal, will das Thema nicht zerreden.
                      Wir wissen alle was gemeint ist
                      Gruß Kai

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                      • #12
                        AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

                        Zitat von Housil Beitrag anzeigen
                        ...Ich würde zuerst an den Händler heran treten. Er müßte beweisen, dass das Auto bei Übergabe frei von Sachmängeln war (was er in der Regel nicht kann). Nach 6 Monaten tritt hier erst die Beweislastumkehr in Kraft in welcher der Käufer beweisen muß, dass der Fehler schon war.
                        Beiden Parteien fällt der Beweis mächtig schwer
                        Gruß aus dem Salzlandkreis
                        Thomas

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                        • #13
                          AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

                          Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
                          Beiden Parteien fällt der Beweis mächtig schwer
                          Richtig.
                          Deswegen geht man ja in den ersten 6 Monaten davon aus, das es schon so war - außer der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen.

                          Nach 6 Monaten muß nun der Käufer den Defekt beim Kauf nachweisen (Beweislastumkehr). Wenn er das kann, muß der Verkäufer weiter haften/nachbessern.



                          Hauptsache du bekommst den Defekt behoben und es kostet dich nichts.
                          Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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                          • #14
                            AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

                            Hi,
                            ich habe ein ähniches Anliegen.
                            Bei unserem BMW X3 E83 muss die Ansaugbrücke und Verstelleinheit erneuert werden da dort etwas rausgebrochen ist und Öl verliert.
                            Kostenvoranschlag ca. 1200€.
                            Der Wagen wurde vor ca. 2 Monaten bei einem Händler gekauft incl. Intec Premium Gebrauchtwagen-Garantie.
                            Frage:
                            Die Garantie übernimmt nur 40% der Materialkosten. Kann ich den Restbetrag dem Händler in Rechnung stellen oder ist dieser fein raus?
                            Vielleicht hat ja wer nen Rat was ich machen soll oder nicht ??
                            Gruß

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                            • #15
                              AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

                              Nach 2 Monaten ist erstmal noch der Händler in der Sachmangelhaftung und zwar zu 100%
                              Was er sich dann über die Garantieversicherung wiederholt kann dir egal sein.

                              Gesendet von meinem S208 mit Tapatalk
                              Zuletzt geändert von pewoka; 27.09.2015, 15:19.
                              Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
                              Peter

                              "Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl)
                              Kerzen müssen zünden und nicht brennen.

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