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Der liebe Abstand.

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  • #16
    AW: Der liebe Abstand.

    Da fällt mir ein,
    ich hatte vor ein paar Tagen, morgends,einen Typen im 530d vor mir, der ist so besch.... gefahren.
    Da habe ich so bei mir gedacht, wenn BMW noch mehr Autos an solche Typen verkauft ist, das schöne Image(Raser, Drägler, Rechtsüberholer, da macht man lieber Platz) bald vorbei!

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    • #17
      AW: Der liebe Abstand.

      Zum Einwand "Überholen" oder "Vorbeifahren":

      Meines Wissens gibt es Vorbeifahren nur, wenn ich zu KEINEM Zeitpunkt die alte Spur wieder einnehme und damit VOR dem vorbeigefahrenen Fahrzeug bin. In den hier genannten Fällen ist genau das NICHT der Fall..

      Beispiel für Vorbeifahren: Ich nutze die rechte Spur und fahre an Mittenfahrern vorbei um 200 Meter weiter vorne die Ausfahrt zu nehmen. DAS ist meines Erachtens Vorbeifahren und nicht überholen.

      Wenn ich - egal nach wieviel Metern oder Kilometern wieder nach links fahre und vor dem anderen bin, habe ich einen Überholvorgang abgeschlossen. Beim Vorbeifahren MUSS ich in meiner Spur bleiben oder die Autobahn verlassen - ansonsten wird aus Vorbeifahren Überholen...


      Grundsätzlich darf in Deutschland nur links überholt werden, ausnahmsweise auch rechts in folgenden Fällen:
      • bei Kolonnenbildung (mind. drei Fahrzeuge) mit maximal 20 km/h Differenzgeschwindigkeit jedoch nur bis 80 km/h Maximalgeschwindigkeit, sofern mindestens zwei markierte Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorhanden sind. Die Anforderung der wesentlich höheren Geschwindigkeit gilt hier ausdrücklich nicht, im Gegenteil ist mit der notwendigen Vorsicht vorbei zu fahren (lt. Rechtsprechung)

      Beim jedem Unfall spielt der Hergang zur Klärung der Schuldfrage eine Bedeutung. Sowohl der spurwechselnde Fahrzeugführer hat sich zu vergewissern, daß die Bahn frei ist als auch überholende Fahrzeuge haben sich zu vergewissern, daß die Bahn frei ist.

      Für Zusammenstöße mit Rechtsüberholern gibt keine eigene Regel.

      Und für die Versicherung (ich rede jetzt von einer "richtigen" Versicherung mit Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit) ist es nicht relevant - es sei denn es handelt sich um VORSATZ.
      Die Definition von Vorsatz erspare ich Euch - kein Rechtsüberholer hat den VORSATZ "Ich will einen Unfall bauen"...

      Ich will hier niemanden anleiten rechts zu überholen. Das ist genauso verboten wie das Drängeln oder Nötigen.
      Falls jemand für sich die Entscheidung fällt das Verbotene zu tun, dann ist rechts überholen nervenschonender.

      Mehr wollte ich dazu nicht sagen.

      Und Unfälle mit Dränglern und Co. gibt es mit Sicherheit deutlich mehr als mit Rechtsüberholern. Auch das macht die Sache nicht besser - nur nervenschonender.

      Und fall jetzt jemand denkt PoWder überholt jeden Tag 20 Autos rechts - nein es sind vielleicht 5 Vorgänge im JAHR...

      Und Drängeln ist nicht mein Ding - ich kann warten und dann Gas geben.

      PoWder
      Gruß aus dem Salzlandkreis
      Thomas

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      • #18
        AW: Der liebe Abstand.

        Und wie war Das mit der Standspur? Wenn ich rechts auf dem Pannenstreifen überhole, ist die Strafe am geringsten? Ich habe so etwas irgendwann einmal in einem Automagazin gelesen???

        gesendet vom GALAXY
        Unser Xi genehmigt sich momentan

        sigpicGruß Thorsten

        Kommentar


        • #19
          AW: Der liebe Abstand.

          Das war klar Thorsten - jetzt noch der "TIPP" mit dem Blaulicht und wir haben alle "Tipps" zusammen .

          Die Mißbräuchliche Verwendung eines Blaulichts (für 20 € oder so) ist nur DEM möglich, der ein Blaulicht führen darf und damit halt nur Brötchen holen fährt. Wer KEIN Blaulicht führen darf begeht damit einen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" da ist der 20€-Tipp aus dem Netz fürn A... -> Straftat...

          Das mit der Standspur funktioniert, wenn Du im Stau die 300 Meter bis zur Ausfahrt rechts rüber fährst - das ist verbotene Nutzung zum Zwecke des schnelleren Vorankommens und auch irgendwo im Bereich der OWi angesiedelt.

          Wer da allerdings mit 150 Sachen einen Schleicher verbläst könnte wieder die Karte mit dem "Eingriff in den Straßenverkehr" ziehen...

          Standspurüberholen habe ich noch NIE gemacht und das werde ich wohl auch NIE tun. Die Gefahr hier einen Unfall zu verursachen ist mir zu groß.

          Jetzt halte ich mich mit meinen Weisheiten aber zurück, ich bin so brav...
          (besonders nachts im Schlaf)

          PoWder
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #20
            AW: Der liebe Abstand.

            Das von PoWder blau geschriebene rechts vorbei fahren im Kolonnenverkehr ist die eine Ausnhame und dann noch, wenn Du bereits im Bereich einer Ausfahrt/Autobahnabfahrt bist und die Fahrspuren bereits mittels dicker Striche abgetrennt sind. (Also am Autobahnkreuz z.B. bei Wechsel der Autobahn).
            In der Nähe meiner Heimat gibt es eine Autobahnabfahrt die ist etwas über 2 Km lang und mittels dicker Striche von den beiden übrigen Fahrspuren getrennt. Da darf man rechts vorbeifahren. Immer wieder gern gesehen die dicken Augen der anderen.....
            Viele Grüsse

            Willi

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            • #21
              AW: Der liebe Abstand.

              Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
              (besonders nachts im Schlaf)

              PoWder
              Garantiert nur dann!

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