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Inhalt für Verbandskasten

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  • #16
    Inhalt für Verbandskasten

    Es steht auch in den diversen Kommentaren zum Gesetz, dass Bussgelder wegen abgelaufener Verbandkästen sehr strittig sind.
    Mitführen ist eindeutig Pflicht, alles andere, trotz des deutschen Regulierungswahns, wohl doch nicht eindeutig geregelt. Erstaunlich [emoji849]
    Viele Grüsse

    Willi

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    • #17
      AW: Inhalt für Verbandskasten

      Was kostet so ein Inhalt? Unter 10€...allein die Mühe dies auseinander zu frickeln wäre es mir nicht wert...[emoji4]
      Beste Grüße aus HH!

      Frank

      "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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      • #18
        AW: Inhalt für Verbandskasten

        Dem kann ich mich nur anschließen. Warum mehr Aufwand betreiben als notwendig? Komplett tauschen und Ruhe.
        Derzeit leider mehr passives Mitglied......die Zeit fehlt. Leider.....

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        • #19
          AW: Inhalt für Verbandskasten

          Zitat von WaX3 Beitrag anzeigen
          Das gesamte Thema ist schwammig.

          Die DIN 13164 sagt etwas über den Inhalt (Art und Anzahl steriler Materialien) aus. Haltbarkeiten werden dort nicht geregelt.
          Eben, DIN=Vorgabe steril! Wenn Haltbarkeit lt. Hersteller abgelaufen, dann nicht mehr steril und damit nix mehr DIN (und damit auch kein Verbandkasten mehr gem. StVZO) . Ganz einfach.

          Rein praktisch ist das Unsionn, denn "steriles" Material wird nicht 2 Sekunden nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums plötzlich unsteril. Es kommen nicht pünktlich mit Ablaufdatum Millionen von Keimen angesaust und besiedeln die ehem. sterile Oberfläche. Sauber verpackte, trocken gelagerte sterile Produkte halten oft noch viele Jahre und sie sind so "sauber" wie neu. Nur der Hersteller gibt keine Garantie (=Haftung) mehr dafür. Im Sinne des Medizinproduktgesetzes sind derartige Materialien daher als unsteril zu betrachten.
          340.00 km und rollt und rollt!

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          • #20
            AW: Inhalt für Verbandskasten

            Steriles Material bei einem Verkehrsunfall, mit unsterilen Händen angefasst, im schmutzigen Innenraum oder im Straßengraben eingesetzt.... Wichtiger ist doch, dass man regelmäßig den erste Hilfe Kurs macht, und helfen kann.

            Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
            Unser Xi genehmigt sich momentan

            sigpicGruß Thorsten

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            • #21
              AW: Inhalt für Verbandskasten

              Zitat von Housil Beitrag anzeigen
              Diese Ansicht ist zwar nachvollziehbar und auch sinnvoll, aber es ist eben (noch) nicht amtlich, dass es auch so ist. Die DIN regelt Anzahl und Menge, sowie die Beschaffenheit, diese ist ja gegeben - auch durch abgelaufenes Material.
              Durch abgelaufenes Material eben nicht, da die DIN sterile(!) Materialien vorgibt, die im Einzelnen (Verbandpäckchen nach DIN usw.) nochmals durch die DIN beschrieben sind.

              Es ist verboten, abgelaufenes Material zu verwenden, das ist aber eine Vorschrift aus dem Medizinprodkutegesetz (§ 4 Absatz 1 Nr. 2 MPG) und verwendet wird es ja (noch) nicht...
              Jein. Wenn du gewerblich/medizinisch tätig bist, dann ja. Wenn du privat unterwegs bist, kannst und darfst()! du auch ein verschwitztes, dreckiges T-Shirt (oder eben abgelaufenes Verbandmaterial) als Verband verwenden.

              Ich zitiere Mal:"Ein Bußgeld könnte auch ohnehin nicht auf einen Verstoß gegen die DIN 13164 verhängt werden, da dies gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstößt"
              Stimmt, ein Verstoss gegen die DIN kann hier nicht bestraft werden. Wohl aber, etwas zu verwenden bzw. nicht vorzuhalten, was was vorgehalten und der DIN entsprechen muss - eben den DIN-Verbandkasten. Und da schliesst sich der Kreis. DIN fordert "steril", abgelaufenes Zeug ist nicht mehr steril, damit nicht DIN und damit kein DIN-Verbandkasten mehr.

              Ich lasse es darauf ankommen (habe aber eh immer einen großen Notfallrucksack mit im Auto)
              Selbst mit einem komplett vollgeräumten Rettungswagen wird das Bussgeld fällig, wenn kein DIN-Verbandkasten dabei ist (btw. - TÜV gibt es dann genaugenommen auch nicht. In der Praxis aber kaum umgesetzt) Auch wenn das Auto 50x so viel Medizinkram drin hat - ohne DIN-Verbandkasten gem. StVZO hat man Pech gehabt.

              Und bzgl. Notfallrucksack - ja, der kann als DIN-Verbandkasten gelten, wenn mindestens und exakt das Material drin ist, das lt. DIN für den Verbandkasten gefordert ist. Also auch ein Inhaltsverzeichnis, das die betr. Teile auflistet. Wer (was in der Praxis eh üblicher ist) Verbandpäckchen durch Kompressen+Mullbinden ersetzt - Pech gehabt, ist nicht in der DIN für Verbandkästen vorgesehen....


              Das es einen großen Zweig gibt, der an dem Verkauf von Verbandkästen ein Interesse hat und das gerne postuliert, ist jetzt aber auch kein Geheimnis
              Das ist aber mit allen Dingen so, die man gem. irgendeiner Vorschrift haben MUSS.


              Wenn man mit einem gewissem med. Background den DIN-Kfz-Verbandkasten betrachtet, so ist da kaum wirklich sinnvolles, lebensrettendes(!) Zeug drin. Das Ganze war(!) mal sinnvoll zu einer Zeit, in der der Rettungsdienst noch "ewig" zum Unfallort gebraucht hat oder man den Rettungsdienst nicht gerufen hat bzw. rufen konnte (ja, es gab mal eine Zeit ohne Mobiltelefone....) Würde ich den heutigen DIN-Verbandkasten auf das reduzieren, was man im Notfall(!!) wirklich braucht, dann wären da nur viele Dreiecktücher (dann gerne auch steril), Rettungsdecken und Einmalhandschuhe (zum Eigenschutz) drin. Damit bekommt man im Notfall Alles in den Griff was wirklich wichtig ist.


              btw. "die Bullen ärgern" kann man wunderbar, wenn man den heute serienmässigen Haltbarkeitsaufkleber am Verbandkasten entfernt (oder gar durch einen alten Aufkleber mit längst abgelaufenem Datum ersetzt) . Um die einwandfreie Beschaffenheit gem. DIN und somit nach StVZO zu überprüfen, muss dann der komplette Kasten ausgeleert werden und jedes einzelne Teil gem. Inhaltsliste auf Verfalldatum überprüft werden. Noch mehr Spass macht es, wenn man steinalte BW-Mullbinden in olivgrün hinzufügt. Die müssen ja nicht steril sein..... Kann ein Heidenspass sein, wenn man sich sonst zu wirklich 100% sicher ist, dass alles dort und am Auto passt. (hab ich schon mal mit einem "Youngtimer-Auto" gemacht, war lustig: Verbeulter und angerosteter Blech-Verbandkasten vom Flohmarkt aus den 60er-Jahren, darin aber eine absolut neue Füllung inkl. neuem Inhaltsverzeichnis - schön nach meinen(!) Vorstellungen geordnet... Alles absolut DIN- und StVZO-gerecht. )
              340.00 km und rollt und rollt!

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              • #22
                AW: Inhalt für Verbandskasten

                Zitat von Schlaubi Beitrag anzeigen
                . Im Sinne des Medizinproduktgesetzes sind derartige Materialien daher als unsteril zu betrachten.
                Steht wo?!
                Das MPG regelt das überhaupt nicht, es verbietet nur das Anwenden nach Ablauf des Datums.
                Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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                • #23
                  AW: Inhalt für Verbandskasten

                  Ohne das hier jetzt zu weit OT gehen zu lassen, nur kurz:
                  Zitat von Schlaubi Beitrag anzeigen
                  Jein. Wenn du gewerblich/medizinisch tätig bist, dann ja. Wenn du privat unterwegs bist, kannst und darfst()! du auch ein verschwitztes, dreckiges T-Shirt (oder eben abgelaufenes Verbandmaterial) als Verband verwenden.
                  Gewerblich sind wir hier ja nicht tätig.
                  Selbstverständlich darf ich konsequenzenlos ein altes T-Shirt verwenden - das ist ja kein Medizinprodukt, ein abgelaufenes Verbandpäckchen aber nicht. Das ist im MPG explizit verboten (§4 MPG).
                  Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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                  • #24
                    AW: Inhalt für Verbandskasten

                    Die Tasche ist mittlerweile angekommen und passt in den Kasten im Auto.

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