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Inhalt für Verbandskasten

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  • [E83] Inhalt für Verbandskasten

    Moin,
    seit Montag besitze ich endlich einen X3 und nun habe ich schon die erste Frage, leider ist der Inhalt des Verbandskasten (unter dem Beifahrersitz) abgelaufen. Derzeit ist alles eingeschweißt in einem Klarsichtbeutel. Wo bekomme ich den her, oder auch etwas anderes was dort rein passt?

  • #2
    Inhalt für Verbandskasten

    Z. B.: Das hier kaufen und den Inhalt austauschen, sofern die Tasche nicht passt, was aber der Fall sein sollte.

    https://www.amazon.de/Leina-73602-Ve...ndskasten+auto

    Bekommst Du natürlich auch im stationären Handel! Sollte jeder Großmarkt haben und ATU & Co. selbst verständlich auch.
    Zuletzt geändert von Detlef59; 22.12.2016, 19:58.
    Derzeit leider mehr passives Mitglied......die Zeit fehlt. Leider.....

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    • #3
      AW: Inhalt für Verbandskasten

      kannst auch in der Apotheke auffüllen lassen
      die tauschen dir dann das sterile Zeug

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      • #4
        AW: Inhalt für Verbandskasten

        Tauschen ist das eine, aber ein neuer Inhalt bei besagten Läden kostet unter 10€ und hat das neue Verfallsdatum sichtbar angebracht, wonach die Hüter des Gesetzes so gerne schauen...
        Beste Grüße aus HH!

        Frank

        "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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        • #5
          AW: Inhalt für Verbandskasten

          ...ähem - das ist aber bei Produkten aus der Apotheke auch so Frank!

          PoWder
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #6
            AW: Inhalt für Verbandskasten

            Habe nachgemessen (B: 26cm / T: 12cm / H: 9,5cm) und diesen https://www.amazon.de/dp/B00OUZBUF0/...075861_TE_item bestellt.

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            • #7
              AW: Inhalt für Verbandskasten

              Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
              ...ähem - das ist aber bei Produkten aus der Apotheke auch so Frank!

              PoWder
              Klar, aber da steht es auf den Einzelteilen...ist ja auch egal, Thema ist ja gelöst
              Beste Grüße aus HH!

              Frank

              "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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              • #8
                AW: Inhalt für Verbandskasten

                Zitat von X3 No.1 Beitrag anzeigen
                wonach die Hüter des Gesetzes so gerne schauen...
                Na dann soll der Hüter des Gesetzes "dir" mal zeigen wo steht, dass das nicht abgelaufen sein darf
                Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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                • #9
                  AW: Inhalt für Verbandskasten

                  Es geht ja nicht nur ums Ablaufdatum. Hin und wieder wird der Inhalt ja auch ergänzt (Einweghandschuhe, Thermodecke, Pille danach,...).
                  Beste Grüße aus HH!

                  Frank

                  "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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                  • #10
                    AW: Inhalt für Verbandskasten

                    Housil will uns damit sagen, daß die §§§-Schlaumeier zwar genau vorschreiben was in einem Verbandskasten für Fahrzeuge drin sein muss, aber leider wohl nirgends geschrieben steht,
                    daß die "Haltbarkeit" gegeben sein muss, stimmts?

                    PoWder

                    PS: Ich habe noch nie einen Verbandskasten tauschen müssen... Achso - ich tausche ja auch das ganze Auto. LOL Kleiner Scherz am frühen morgen.
                    Gruß aus dem Salzlandkreis
                    Thomas

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                    • #11
                      AW: Inhalt für Verbandskasten

                      Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
                      Housil will uns damit sagen, daß die §§§-Schlaumeier zwar genau vorschreiben was in einem Verbandskasten für Fahrzeuge drin sein muss, aber leider wohl nirgends geschrieben steht,
                      daß die "Haltbarkeit" gegeben sein muss, stimmts?
                      Stimmt nicht.

                      Sterile Medizinprodukte (z.B. Verbandpäckchen, Kompressen) gelten als nicht mehr steril, wenn das Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Somit sind die Vorgaben an einen Verbandkasten nach DIN 13164 nicht mehr erfüllt, da diese Norm eben Art und Anzahl steriler(!) Produkte vorschreibt. Und ein Verbandkasten, der nicht (mehr) DIN 16164 erfüllt, ist im Sinne der StVZO eben kein Verbandkasten mehr - 5EUR Bussgeld!

                      Ich würde daher den gesamten Verbandkasten/Verbandtasche (bzw. Inhalt) komplett austauschen, wenn das Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Häufig sind nach Ablauf der Haltbarkeit der Sterilprodukte auch andere Dinge nicht mehr gut nutzbar (z.B. Klebekraft von Pflasterstreifen)

                      Das "abgelaufene Zeug" kann man dann z.B. dazu verwenden, doch mal zu gucken, wie das mit einem Verband etc. funktioniert (=Training, "Doktor"-Spielzeug für Kinder). Nicht-steriles Material wie Mullbinden, Dreicktuch, Pflaster etc. kann man auch im eigenem Hobbykeller/Garage für "kleine Aua" aufbewahren und verwenden. (und auch eine "offiziell" nicht mehr sterile Kompresse ist besser, als eine kleine Wunde in der Werkstatt mit einem alten Lumpen abzudecken.....)

                      Gruß

                      Erich
                      340.00 km und rollt und rollt!

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                      • #12
                        AW: Inhalt für Verbandskasten

                        So meine ich das auch gelesen zu haben...

                        Und für "Doktorspielchen" oder kleinere Wunden wie beschrieben eignen sich die "alten" Pflaster und Co bestimmt auch.
                        Beste Grüße aus HH!

                        Frank

                        "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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                        • #13
                          AW: Inhalt für Verbandskasten

                          Danke Erich das klingt nachvollziehbar!

                          Über die DIN-Norm ist das Haltbarkeitsdatum "wieder im Boot".

                          PoWder
                          Gruß aus dem Salzlandkreis
                          Thomas

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                          • #14
                            AW: Inhalt für Verbandskasten

                            Zitat von Schlaubi Beitrag anzeigen
                            Stimmt nicht.

                            Sterile Medizinprodukte (z.B. Verbandpäckchen, Kompressen) gelten als nicht mehr steril, wenn das Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Somit sind die Vorgaben an einen Verbandkasten nach DIN 13164 nicht mehr erfüllt, da diese Norm eben Art und Anzahl steriler(!) Produkte vorschreibt. Und ein Verbandkasten, der nicht (mehr) DIN 16164 erfüllt, ist im Sinne der StVZO eben kein Verbandkasten mehr - 5EUR Bussgeld!
                            Diese Ansicht ist zwar nachvollziehbar und auch sinnvoll, aber es ist eben (noch) nicht amtlich, dass es auch so ist. Die DIN regelt Anzahl und Menge, sowie die Beschaffenheit, diese ist ja gegeben - auch durch abgelaufenes Material. (Bundeswehrverbandmaterial hat(te) überhaupt kein Verfallsdatum - und jetzt?!)
                            Es ist verboten, abgelaufenes Material zu verwenden, das ist aber eine Vorschrift aus dem Medizinprodkutegesetz (§ 4 Absatz 1 Nr. 2 MPG) und verwendet wird es ja (noch) nicht...

                            Ich zitiere Mal:"Ein Bußgeld könnte auch ohnehin nicht auf einen Verstoß gegen die DIN 13164 verhängt werden, da dies gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstößt"

                            Ich lasse es darauf ankommen (habe aber eh immer einen großen Notfallrucksack mit im Auto)

                            Das es einen großen Zweig gibt, der an dem Verkauf von Verbandkästen ein Interesse hat und das gerne postuliert, ist jetzt aber auch kein Geheimnis
                            Zuletzt geändert von Housil; 25.12.2016, 12:51.
                            Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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                            • #15
                              AW: Inhalt für Verbandskasten

                              Das gesamte Thema ist schwammig.

                              Die DIN 13164 sagt etwas über den Inhalt (Art und Anzahl steriler Materialien) aus. Haltbarkeiten werden dort nicht geregelt. Der Einwand von @Housil ist daher nicht ganz unberechtigt. Edit: Habe gerade gesehen, dass er auch schon geantwortet hat....

                              Hinzu kommt, dass die StVZO auch nicht eindeutig ist. In Abs. 3 steht

                              "...ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt."

                              Und in Abs. 4:

                              "Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt."

                              ... und nun?!?!?

                              Der gesunde Menschenverstand sagt: Tausch den Inhalt des Kastens aus, wenn er abgelaufen ist. Daher kann sich jegliche Diskussion erübrigen. Und wer hat schon Bock auf endlose Diskissionen mit einem SchuPo....
                              Zuletzt geändert von WaX3; 25.12.2016, 13:43.

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