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X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

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  • X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

    Heute habe ich erwartungsvoll meinen ersten gebrauchten X3 2.0d abgeholt.
    Jedoch währte die Freude nicht lange.

    Auf dem Nachhauseweg vermisste ich irgendwie die kurze Spritzigkeit beim Vollgasgeben. Es kam einfach nichts!
    An einem steilem Berg ging ihm im 3. Gang die Puste aus.

    Ich dachte schon an - da hat wer vor der Probefahrt einen Chip verbaut, und nach dem Kauf wieder entfernt... solls ja alles geben!

    Der Wagen war die Woche vor dem abholen sogar noch bei einem KFZ Sachverständigen zur Untersuchung gewesen. Der einzige Mangel war eine kaum sichtbare Delle in der Türe von vermutlich einer anderen Autotüre.
    Sonst alles in Ordnung.

    Ich bin zuhause gleich mal zu einem bekannten gefahren der den x3 mal ausgelesen hat.

    Fehlermeldung kommt für:

    Ladedruckregler

    und

    AGR Ventil

    Ich hoffe das ist nichts schlimmes!? Oder evtl. das alt Bekannte Turboladeproblem!?

    Gibt zwar eine Gebrauchtwagengarantie, aber die werden vermutlich versuchen sich heraus zu reden, da das Fahrzeug lt. Gutachten ja einwandfrei übergeben wurde.

    Morgen fahr ich mal in eine BMW Werkstatt und lass das mal genau überprüfen.

    Meine X3 Freude ist erst mal stark eingedämmt, weil gerade von "aus Freude am fahren" keine Rede sein kann.

  • #2
    AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

    Hi,

    das ist in der Tat saumäßig ärgerlich. Gottlob hast du die Garantie. Und die hat mit der Untersuchung des Sachverständigen überhaupt nichts zu tun.

    Stammt die Garantie von einem Händler und hast du dort das Auto gekauft? Manchmal muss man vor der Reparatur die Garantieversicherung oder den ausfertigenden Händler anrufen.

    Wünsche dir gutes Gelingen und anschließend dann doch viel Freude mit dem X.

    Grüßle aus Baden

    Ralph
    Grüßle aus BW
    Ralph

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    • #3
      AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

      Steht in dem Fehlerspeicher eigentlich ein Datum/Uhrzeit?

      Dann wäre es interessant ob der Fehler VOR dem Kauf schon da war oder wirklich erst nach dem Kauf auf der Heimfahrt eingetreten ist.

      Da Gebrauchtwagengarantie gehe ich davon aus, dass beim Händler gekauft.

      Sollte der Fehler VOR dem Kauf schon dagewesen sein => gesetzliche Gewährleistung. d.h. der Händler muß für ALLES aufkommen, inkl deinen Unkosten! Und wenn er sich auf den Kopf stellt und mit den **** wackelt

      Ist der Fehler erst bei der heimfahrt, also NACH dem Kauf aufgetreten, war die Waren bei Übergabe wohl tatsächliche Mangelfrei und erst jetzt mußt Du auf die Garantie hoffen. Allerdings kann jeder an seine Garantie die Bedingungen knüpfen welche er will. Garantie ist eine freiwillge Leistung eines Herstellers/Verkäufers auf welche man keinen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch hat.
      Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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      • #4
        AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

        Hallo Maddin,
        Es tut mir leid für dich, hatten nach unserem Autokauf in BRD bei der Heimfahrt ähnliche Erfahrungen gemacht.
        Abgaswarnleuchte ging an. Zum Glück ging die Leistung des Motors nicht in das Notprogramm über. Zuhause in A Fehlerspeicher ausgelesen. Keinen konkreten Hinweis.
        Nach wenigen km AG-Warnleuchte wieder an.
        Habe mich vom „Freundlichen“ dahingehend aufklären lassen, dass es durchaus möglich wäre, dass die Abgas-Rückführung ( AGR ) in den Einlass, durch deren Belagsbildung nicht mehr korrekt abdichtet bzw. Anbauteile am Zylinderkopf müssten abmontiert werden um die Belagsbildung zu beurteilen.
        Da ich selber gerne schraube, habe ich als erster Schritt in unserem Forum die Suchfunktion bemüht. Mach dass bitte auch, du wirst staunen, welche Tipps zur Fehlersuche du hier erhältst.
        Danke auf diesem Weg allen, die hier ihrer Erfahrung uns allen zugänglich machen.
        Nächster Schritt => (ge) googled nach „AGR X3 „ / Bilder => Schock !! =>
        So sehen also AGR-Ventile/Druckdosen von innen aus.
        Mein Entschluss seht fest, wenn ich Zeit habe, werde ich das Ventil abschrauben und mechanisch säubern => in der Hoffnung, dass das Ventil wieder korrekt schließt und nach dem Löschen, die Warnleuchte nicht mehr angeht.
        Wenn du gerne schraubst, getraue dich, fang es an !

        Karl

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        • #5
          AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

          Danke für eure Tipps und Beistand.

          Also es ging keine Warnleuchte oder ähnliches an, auch ist er nicht in das Notprogramm gegangen.


          Der Sachverständige ist quasi der Nachbar der Autohändlers.
          Nicht das die sich zu gut verstehen....


          Die Garantie ist vom Händler ausgestellt und läuft über Meneks. Über die habe ich mittlerweisle auch schon diverse Beiträge gefunden..


          Ob im Fehlerspeicher Datum und Uhrzeit dabei stehen, weiß ich leider nicht. Muss ich morgen mal in der BMW Fachwerkstatt nachfragen, ob man das sehen kann.


          Ich bin das den X3 Probe gefahren. Stand bei einem Händler für Leasingrückläufer. Da war alles einwandfrei und ich habe den Kaufvertrag unterzeichnet.
          Jetzt eine Woche später, habe ich ihn abgeholt und das Problem war auf einmal da. In der Zwischenzeit, also in dieser Woche wurde das Fahrzeug zum neuem Tüv vorgeführt und der Gutachter schaute sich ebenfalls das Auto an. War alles einwandfrei.


          @gammakarl
          Ich lasse erst mal das Schrauben, nicht das es dann Probleme mit der Garantie gibt.

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          • #6
            AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

            Zitat von Housil Beitrag anzeigen

            Ist der Fehler erst bei der heimfahrt, also NACH dem Kauf aufgetreten, war die Waren bei Übergabe wohl tatsächliche Mangelfrei und erst jetzt mußt Du auf die Garantie hoffen. Allerdings kann jeder an seine Garantie die Bedingungen knüpfen welche er will. Garantie ist eine freiwillge Leistung eines Herstellers/Verkäufers auf welche man keinen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch hat.
            Meiner Meinung nach gibt es hier absolut keine Probleme. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf steht der Verkäufer für Mängel gerade, ohne Wenn und Aber. Die Garantiebedingungen, gerade im Gebrauchtfahrzeugbereich, sind doch vom Gesetzgeber expliziet dahingehend geändert worden. Speziell für gewerbliche Verkäufe.
            Ich würde deshalb auf alle privaten Fehlersuchaktionen erst mal verzichten und den Verkäufer kontaktieren. Dies betrifft sogar Verkäufe im privaten Bereich. Ausser man schliesst es definitiv im Kaufvertrag aus, was für gewerbliche Hänndler nur für Bastler-, Schrott- und Exportfahrzeuge möglich ist.
            ***********
            * Gruß Z. *
            ***********

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            • #7
              AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

              Ich seh das auch wie Zebulon.

              Ist doch Wumpe ob der Fehler vor oder nach dem Einsteigen aufgetaucht.

              Hin zum Händler und "kommunizieren" :D

              PoWder
              Gruß aus dem Salzlandkreis
              Thomas

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              • #8
                AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

                Zitat von Zebulon Beitrag anzeigen
                Die Garantiebedingungen, gerade im Gebrauchtfahrzeugbereich, sind doch vom Gesetzgeber expliziet dahingehend geändert worden.
                Klugscheismodus an: Nicht Garantiebedingungen, sondern Gewährleistungsbedingungen sind die gesetzlichen Normen, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, die für den Käufer dann sinnvoll ist, wenn sie mehr als die gesetzlichen Leistungen versprechen. Klugscheismodus aus.

                RREbi

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                • #9
                  AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

                  Also ich hatte nach ein Paar Tagen auch so ein ähnliches Problem. Bei mir ging die Warnlampe an, ohne dass das Auto aber an Leistung verloren hat.Habe erst den Händler, und dann die Firme MENEKS angerufen. Mein örtlicher BMW-Händler hat sich um die Technik gekümmert,und Meneks um das Finanzielle. War alles für mich kostenfrei.
                  Unser Xi genehmigt sich momentan

                  sigpicGruß Thorsten

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

                    Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
                    Ich seh das auch wie Zebulon.

                    Ist doch Wumpe ob der Fehler vor oder nach dem Einsteigen aufgetaucht.

                    Hin zum Händler und "kommunizieren" :D

                    PoWder

                    Eben NICHT!!

                    Das ist ja das Problem, das die Meisten den Unterschied zwischen "gesetzlicher Gewährleistung" und "Garantie" nicht kennen bzw. von jedem nur ein bisschen was (sog. "gefährliches Laienhalbwissen") und somit unzulässige Forderungen stellen oder im Gegenteil, sich mit fadenscheinigen Argument abwiegeln lassen.

                    Ware wird gekauft

                    1. Ware ist in Ordnung => alles OK
                    2a. Ware ist bei Lieferung BEREITS KAPUTT => Gewährleistung gemäß BGB

                    2b. Ware ist bei Lieferung OK und geht erst nach Zeit X kaputt => Garantie nach gegenseitig zugestimmten Bedingungen.


                    Zitat von Zebulon
                    In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf steht der Verkäufer für Mängel gerade, ohne Wenn und Aber. Die Garantiebedingungen, gerade im Gebrauchtfahrzeugbereich, sind doch vom Gesetzgeber expliziet dahingehend geändert worden. Speziell für gewerbliche Verkäufe.
                    Genau DAS meinte ich mit Halbwissen...
                    Die Garantie ist durch den Gesetzgeber ÜBERHAUPTNICHT geregelt, sie ist explizit freiwillig. Ein Händler muß überhauptgarkeine Gararntie geben.

                    Was gesetzlich geregelt ist ist die sog. "gesetzliche Gewährleistung", das ist aber eben KEINE Garantie.

                    Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geht man davon aus, das eine Ware beim Kauf und Lieferung (sog. "Gefahrenübergang") Mängelfrei ist.

                    Ist sie das nicht, müßte der Verkäufer die ersten 6 Monate beweisen, dass die Ware in Ordnung war (was er aber i. d.R. nicht kann).
                    Nach diesen 6 Monaten tritt nun die sog. "Beweislastumkehr" ein. Nun muß der Käufer beweisen, dass die Ware beim Kauf bereits kaputt war wenn er sie vom Verkäufer ersetzt bekommen möchte.



                    Von daher spielt es selbstverständlich (für die Abwicklung und Vorderungen) eine Rolle wann ein Defekt eingetreten ist.

                    Bei der Gewährleistung kann sich der Käufer nämlich raussuchen was ermöchte (Reparatur, ein Neues, Geld zurück - und zwar sofort!). Bei der Garantie muß er sich mit den Ausreden des Verkäufers abfinden (muß ich einschicken..., dreimaliger Rep-Versuch... usw.)

                    Da herrscht aber bei den meisten Verkäufern genausoviel unwissen. Das ist wie der Schmarrn mit dem Umtausch-nur-mit-Kassenbon...
                    Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

                      Hi,

                      bei den feinen Unterscheiden (und dem allgemein verbreiteten Halbwissen - inkl. meinem- ) zwischen Garantiebestimmungen und Gewährleistung kann doch der nächste Gang nur zum Anwalt sein. Muss ja nicht gleich "klagen" aber sich da mal aufschlauen lassen, was machbar ist.

                      Nur so kann man sich sicher sein, keine Fristen etc. zu "verpennen"
                      Viele Grüsse

                      Willi

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                      • #12
                        AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

                        So, bin heute Mittag 28km zur nächsten BMW Werkstatt gefahren, auf halber Strecke dorthin leuchtete dann auch die gelbe Motorwarnleuchte auf dauer.

                        Die Diagnose: Turboladerschaden!!!
                        Jetzt zwar nicht das Rad, sondern die Ansteuerung. Irgendein Gestänge.
                        BMW sagt: Turbolader neu - kostet inkl. Arbeitsstunden 1600 €.

                        Der Händler sagt nein, will er selber in einer Werkstatt seines Vetrauens machen, da BMW zu teuer ist und die komplette Turbolader verkaufen wollen.
                        Lt. dem Händler kann man das Reparieren.
                        BMW sagte: Ja, wir wollen nur ganze Turbolader verkaufen. Aber sie glauben nicht, das der Schaden durch den Austausch einzelner Teile behoben ist.

                        Datum und Uhrzeit wann der Schaden aufgetreten ist, konnten übrigens nicht ausgelesen werden.

                        Mir wäre natürlich lieber das ein komplett neuer eingebaut wird.
                        Die BMW Werkstatt wollte das auch sofort mit Meneks am Montag abklären.
                        Allerdings hat der Verkäufer ja das Recht erst mal zu versuchen den Schaden eigenständig zu beheben und will das Fahrzeug am Montag dort abholen lassen.


                        Ich werde mich am Montag mal mit dem Sachverständigen in Verbindung setzen der das Gutachten über das Fahrzeug erstellt hat. Er soll mir mal erzählen, was zur Beurteilung des Motors überhaupt untersucht wird.
                        Schließlich wurde das Fahrzeug lt. Kilometerstand auf dem Gutachten nicht mal einen Kilometer zum Händler gefahren, da er ja fast der Nachbar ist.

                        Also wenn müsste er den Schaden übersehen haben, den Turbolader nicht überprüft oder der Turbolader ist auf den paar Metern zum Händler kaputt gegangen, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
                        Desweiteren wurde bei gleichem Kilometerstand neuer Tüv und AU gemacht. Lt. Händler wäre der Schaden am Turbolader bei der Abgasuntersuchung aufgefallen.
                        Der Tüv Prüfer hat zufälligerweise den gleichen Nachnamen wie der des Sachverständigen der das Gutachten erstellt hat.

                        Ich will ja niemanden was unterstellen, aber das es AU Plaketten so gibt bzw. dafür "gesunde" Fahrzeuge zur Messung angehängt werden, ist bei uns in der Gegend leicht möglich um die AU zu erhalten.

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                        • #13
                          AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

                          Hi Maddin,

                          wenn man das alles so liest, wirst Du wohl noch jede menge Ärger in Zukunft noch haben. Ich jedenfalls, drücke ganz fest die Daumen, dass alles in Deinem Sinne über die Bühne läuft.

                          MfG

                          Torsten

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

                            Nach dem Housil ja mit "Halbwissen" schon seinen konträren Standpunkt darlegt (nein, ich bin nicht beleidigt, ich teile ja auch manchmal aus und ein Forum lebt von vielen Meinungen) , mit Grossschreibung "laut" wird und mit dem Umtauschschmarrnkassenbon gleich noch eins draufsetzt um seine Meinung zu untermauern , habe ich mal die Fakten von der ADAC Seite kopiert.
                            Die hänge ich hier mal kommentarlos an. Kann sich ja jeder mal leise durchlesen und sich das für ihn passende rausziehen.
                            **************************

                            Händler haften ein Jahr für Sachmängel

                            Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden.

                            Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

                            Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.

                            Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

                            Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

                            Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie

                            Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur häufig auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.

                            Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer

                            Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

                            Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie

                            Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind jedoch dadurch nicht eingeschränkt. Wer aber Nachbesserungsarbeiten über die Garantie in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen hat, muss bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, dem Verkäufer ein Recht auf Reparatur zubilligen.

                            Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

                            Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.
                            ******************************

                            Und auf Grund dieses ganzen Geschreibsels würde ich nicht selber auf Fehlersuche gehen. Und mich ganz entspannt mit dem Händler und/oder meiner Rechtschutzversicherung austauschen.
                            Zuletzt geändert von Zebulon; 08.03.2010, 10:14.
                            ***********
                            * Gruß Z. *
                            ***********

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                            • #15
                              AW: X3 abgeholt - nach ein paar Kilometer der erste Ärger...

                              Moin Moin,

                              okay, ich fand Housil's Hinweis mit Halbwissen schon hart an der Grenze zwischen sachlich und persönlich... aber auch ich bin nicht beleidigt! Bin ja schliesslich nicht aus Zucker und teile ebenfalls gerne aus.



                              Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
                              ...
                              Hin zum Händler und "kommunizieren" :D
                              Ich "umschreibe" meinen letzten Beitrag mal anders - es geht mir hier um die Kommunikation zwischen dem X3-Fahrer und dem Verkäufer:

                              Es geht mir nicht darum, welche Buchstaben als Gesetz, Rechtsverordnung, Vorschrift oder was auch immer in den Stein gemeisselt wurden und für die beschriebene Situation Güligkeit haben...

                              ICH habe einfach die Erfahrung gemacht, daß Kommunikation zwischen den beiden direkt betroffenen Personen am allermeisten Sinn macht.
                              Selbstverständlich ist es legitim sich auf eine Kommunikation "vorzubereiten", aber das Wissen und/oder die Anwendung von §§§§§ muß ja nicht gleich im ersten Gespräch auf den Tisch gelegt werden.

                              Erinnert Euch mal an Eure Jugendzeit - Disco - hübsches Mädel ansprechen: Seid Ihr da mit der "Tür ins Haus" gefallen, oder wurde erstmal "nur" geredet?

                              Also liebe Leute - wenn Ihr ein Problem habt, dann REDET mit den Betroffenen. Die Bazooka mit den Paragraphen kann man dann immer noch auspacken, wenn die Kommunikation NICHT den von einem selbst gewünschten Erfolg hat.

                              Eine nicht zu verachtende Kompenente der Kommunikation ist übrigens die "Drohung". Bitte droht nie mit irgendetwas, was dann nicht durchgezogen wird - damit verliert man "sein Gesicht"! z.B. "Wenn Sie XYZ (z.B. die Winterreifen nicht umsonst dazupacken), dann kaufe ich halt woanders".
                              In diesem Fall muß der "Drohende" dann aber auch woanders kaufen, wenn's die Reifen nicht dazugibt.

                              Ich hoffe ich habe nicht gelangweilt.
                              Jetzt mache ich über meinen Teller vom China-Mann her - und dabei kommuniziere ich garantiert mit niemanden. *MAPMF*MAPMF*

                              PoWder
                              Gruß aus dem Salzlandkreis
                              Thomas

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