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Stoßstange die zweite

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  • #16
    AW: Stoßstange die zweite

    Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
    Hallo,

    warum sollte er Vollkasko UND Teilkasko in Anspruch nehmen?
    Ops...

    Vergiß es, bei dem Teil mit *Hust-Hust* "...Vollkasko..." hab ich wohl gefehlt...
    Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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    • #17
      AW: Stoßstange die zweite

      Danke für die Rückmeldungen.
      Also Scheinwerfer mussten, wegen Beschädigung gewechselt werden.
      Wird über die VK abgerechnet.

      Da ich einen andern Autofahrer im Wege stand, der eben einen Schaden an Wagen hat muss die TK ebenfalls beansprucht werden.

      Muss dan 2x Sb gezahlt werden? Dachte nur einmal.

      Die Kotflügeln innen sind nicht lackiert worden. Es war wohl nicht nötig.

      Müsste ich beim evtl. Fshrzeugverkauf nun den Dicken mit Unfallschaden angeben oder zählt das nicht, weil es ja nur Kunstoffteile warem ohne Schäden am Rahmen oder so.
      Grüße
      -----------
      Planet Earth is blue
      And there's nothing I can do

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      • #18
        AW: Stoßstange die zweite

        Zitat von Matz Beitrag anzeigen
        Müsste ich beim evtl. Fshrzeugverkauf nun den Dicken mit Unfallschaden angeben oder zählt das nicht, weil es ja nur Kunstoffteile warem ohne Schäden am Rahmen oder so.
        Umgekehrte Frage: Was würdest du als Käufer erwarten?

        Ich würde das nicht verschweigen, auch nicht erst auf Nachfrage eines vermeintlichen Käufers. Die Ehrlichkeit zahlt sich aus, wenn du den Schaden bzw. die Reparatur dann auch noch mit Bildern belegen kannst. Denn es waren ja nur Kunststoffteile.
        Ein Verschweigen (wenn es denn herausgefunden wird... Und das ist ja möglich) fördert das Misstrauen, ob nicht noch mehr evtl an anderer Stelle defekt war.

        Mein Fazit: Ich hatte bisher stets gute Erfahrungen gemacht, Beschädigungen zu benennen. Ebenso habe ich das bei meinen Käufen erlebt.
        Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.
        Konrad Adenauer (1876-1967)

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        • #19
          AW: Stoßstange die zweite

          Hallo Matz,

          ich hoffe die Aussage Teilkasko UND Vollkasko muss in Anspruch genommen werden hast Du nur falsch verstanden.

          Wenn Dein Versicherungs-Onkel so etwas gesagt haben sollte, dann Wechsel ganz schnell den Vertreter!

          Also:

          1.) Du hast einen Haftpflichtschaden.
          Das beschädigen des Unfallgegners bzw. zum Glück nur die Beschädigung dessen Fahrzeugs zahlt Deine KfZ-Haftpflicht-Versicherung.

          Diese ist in Deutschland gesetzliche Pflichtversicherung.

          In der Haftpflicht gibt es KEINE Selbstbeteiligung.

          Aufgrund des Schadens wird der Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit "gestuft" - in der Regel ist das der 01.01. des kommenden Jahres nach Schadenstag.
          Wenn der Schadenstag innerhalb von 10 Tagen NACH Beitragsfälligkeit war, erfolgt die Stufung sofort!

          2.) Eine Teilkaso haftet für folgende Schäden:
          Glasbruch, Wildschaden (auch Marderbiss), Diebstahl, Sturm- und/oder Hagelschäden, Überschwemmung, Feuer, Lawinen (keine Dachlawinen, sondern "echte" Lawinen), Erdrutsch und Erdsenkung

          Eine Teilkasko ist nicht vorgeschrieben, der Abschluß steht jedem Fahrzeugnutzer frei.

          In den Bedingungen kann es natürlich Unterschiede - auch in der Annahmepolitik - der Anbieter geben.
          Die Teilkasko kann mit einer Selbstbetreiligung abgeschlossen werden.
          eine Stufung im Schadensfall und/oder bei Schadensfreiheit gibt es nicht.
          Teilkasko kostet immer 100 %.

          3.) Eine Vollkaso beinhaltet immer eine Teilkasko und haftet für unfallbedingte (auch Vandalismus) Schäden am eigenen Fahrzeug.
          Bis auf Vorsatz, Alkohol und Rennen ist in der Regel alles versichert.

          Die Abrechnung eines Schadens über die Vollkasko setzt Voraus, das es sich um EINEN Schaden handelt.

          Die "Sanierung" eines Fahrzeugs vorne, Seite, hinten - die bei Leasingrücknahme ab und an nachgefragt wird - sind dann DREI Schäden mit dreimal Selbstbeteiligung und dreimal Hochstufung.
          Das vergessen einige Personen gerne...

          Im konkreten Fall hast Du also

          EINEN Haftpflichtschaden ohne SB - mit Hochstufung

          und

          EINEN Vollkaskoschaden mit/ohne SB (je nach Vereinbarung) ebenfalls mit Hochstufung.

          Deine Teilkasko hat mit dem Schaden NICHTS zu tun.

          Hättest Du Dir bei diesem Unfall NUR und AUSSCHLIESSLICH "Glasteile" beschädigt, dann und nur dann könnte man über die Regulierung über die Teilkasko nachdenken.

          Wenn das Glas eines Scheinwerfers NICHT einzelt zu ersetzen ist (kommt immer häufiger vor), dann zählt der komplette Scheinwerfer als Glasschaden.

          Bei einem abgefahrenen Spiegel wird NUR das Spiegelglas bezahlt und nicht das gesamte Gehäuse und die Mechanik für Verstellung oder gar Elektronik einer Spiegelheizung.
          Das GLAS gibt es bei JEDEM Hersteller einzeln. Auch das führt häufig zu Diskussionen...

          Ich hoffe ich hab Licht ins Dunkel bringen können.

          PoWder

          PS: Zum Thema Unfallschaden angeben oder nicht:

          Ich habe in Vergangenheit jeden Unfallschaden - auch wenn er noch so klein war - mit Foto und Rechnung "gemeldet".

          Der Vorteil dabei: Du bist in jeder Situation auf der absolut sicheren Seite.
          Wenn der Käufer dann den Unfallschaden für nicht wichtig erachtet ist das seine Entscheidung.

          Die Summe bis zu welcher Größenordnung ein Schaden nicht angegeben werden muss finde ich gerade nicht - sie liegt aber DEUTLICH unter der von Dir genannten Schadenssumme!
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #20
            AW: Stoßstange die zweite

            Hallo PoWder,

            wieder einmal sind Deine Aussagen sehr detailiert und verständlich.
            Danke hierfür.


            @Brummbrumm:
            Meine Frage zielte genau darauf hin ab.
            Da ich ein sehr ehrlicher Mensch bin, wollte ich wissen ob ich einen evtl. Käufer informieren und damit beunruhigen muss oder nicht.
            So habe ich es bisher mit allen Verkäufen gehandhabt und kann heite noch mit den Käufern ne Gerstenkaltschale zusammen schlürfen.
            Grüße
            -----------
            Planet Earth is blue
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            • #21
              AW: Stoßstange die zweite

              Zitat von Matz Beitrag anzeigen
              Da ich ein sehr ehrlicher Mensch bin, wollte ich wissen ob ich einen evtl. Käufer informieren und damit beunruhigen muss oder nicht.
              So habe ich es bisher mit allen Verkäufen gehandhabt und kann heite noch mit den Käufern ne Gerstenkaltschale zusammen schlürfen.


              Beunruhigen würde mich eine ehrliche Auskunft eines Verkäufers nicht.
              Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.
              Konrad Adenauer (1876-1967)

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              • #22
                AW: Stoßstange die zweite

                Zitat von Matz Beitrag anzeigen

                Müsste ich beim evtl. Fshrzeugverkauf nun den Dicken mit Unfallschaden angeben oder zählt das nicht, weil es ja nur Kunstoffteile warem ohne Schäden am Rahmen oder so.
                Lies mal bitte ->hier<-, da hatte ich dazu schon Mal was geschrieben
                Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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                • #23
                  AW: Stoßstange die zweite

                  Danke genau das was ich gesucht habe.
                  Werde ich bei einem evtl. Verkauf berücksichtigne, obwohl ich den XI nicht beabsichtige zu verkaufen.

                  Sehr zufrieden er ist der Xi- Ritter.
                  Das X mit ihn ist
                  Grüße
                  -----------
                  Planet Earth is blue
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