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Neuer X3 mit altem Fahrradträger

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  • Neuer X3 mit altem Fahrradträger

    Hallo zusammen,

    heute wurde mein F25 von einem freundlichen blauen Team angehalten, weil ich am angebauten Fahrrad-Heckträger noch das Kennzeichen meines ex E83 hatte. Nur die letzten beiden Zahlen des am Radträger montierten Kennzeichens sind in ihrer Position vertauscht. Das reicht aber leider eindeutig für ein Delikt des Kennzeichenmissbrauchs.

    Ich Depp habe total vergessen, das Kennzeichen am Heckträger auf F25 Stand zu bringen. Weil ich mich so über meine Dämlichkeit geärgert habe, habe ich ebenfalls versäumt sofort nach den amtlichen Kosten für dieses Vergehen zu fragen.

    Die Beamten sagten mir nur, dass ich schriftlich von ihnen hören würde.

    Was kommt da auf mich zu?
    ------------------------------------------------
    Beste Grüße aus Essen

    Socata

  • #2
    AW: Neuer X3 mit altem Fahrradträger

    Schau mal da https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html

    So wie es aussieht musst Du evtl . den Kulturbeutel packen.

    Gruss Heiab

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    • #3
      AW: Neuer X3 mit altem Fahrradträger

      Hallo Socata,

      erstmal DANKE für den "Tipp".
      Ich wechsele im November und werde mir gleich einen Zettel auf den Fahrradträger pappen...

      Zur Strafe selbst kann ich nichts sagen - google hilft nicht wirklich weiter.

      Auf jeden Fall könnte es hilfreich sein, wenn Du SOFORT am Montag ein neues Kennzeichen für den Radträger besorgst - Thema "Einsicht"...

      Ansonsten drücke ich die Daumen daß das Ganze ohne Folgen in Flensburg bleibt und "nur" mit Geld zu beheben ist.

      "Kulturbeutel" kann ich mir nicht vorstellen - es fehlt meines Erachtens die "rechtswidrige Absicht".
      Wenns Dicke kommt auf jeden Fall zum Anwalt.

      Bist Du mit oder ohne Bikes unterwegs gewesen? (Sichtbarkeit des "richtigen" Kennzeichens?)
      Ist das "alte" Kennzeichen noch in der Familie oder Bekanntenkreis unterwegs?
      Das hilft vielleicht ein klitzekleines Bisschen im Sinne von "Strafzettel wären trotzdem angekommen" - wobei in Deutschland bei 95 % der Strafzettel das vordere Kennzeichen "fotografiert" wird.

      Halte uns auf dem Laufenden - das ist eine neue Erkenntnis.

      Und alle User mit Fahrradträger -> Ab in die Garage und das Kennzeichen checken
      Gruß aus dem Salzlandkreis
      Thomas

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      • #4
        AW: Neuer X3 mit altem Fahrradträger

        Naja Kulturbeutel war Spass, aber da nicht vor Ort per ec kassiert wurde
        kommt da schon was. Ich denke 60 Euro plus 2 Punkte
        http://www.gib-acht-im-verkehr.de/00...teregelung.pdf

        Gruss Heiab

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        • #5
          AW: Neuer X3 mit altem Fahrradträger

          Zitat von Heiab Beitrag anzeigen
          Ich denke 60 Euro plus 2 Punkte
          Das weiß ich doch, daß der Kulturbeutel Spaß war...

          Die 2 Punkte gelten nur, wenn auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird.

          Ansonsten kommst Du mit Euronen "davon"...

          PoWder

          PS: Dein Vorteil ist auch, daß ein Fahrradträger nicht versicherungspflichtig ist. Ein Anhänger mit "altem" Kennzeichen wiegt da deutlich schwerer...
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #6
            AW: Neuer X3 mit altem Fahrradträger

            Mir wird gerade richtig flau. Werde morgen früh unsere Rechtsabteilung aufsuchen und um Rat fragen.

            Die freundliche Trachtengruppe hat sich sehr für mein aufgesatteltes Pedelec interessiert. Beim Nachdenken über die Situation kommt mir der Verdacht, dass die ein solches E-Bike gesucht haben. Vielleicht ist so ein Teil als geklaut gemeldet worden.

            Hoffentlich ist mein altes E83 Kennzeichen noch nicht neu vergeben worden. Das könnte die Folgen mildern, weil es mir dann noch zugeordnet werden kann.
            Zuletzt geändert von Socata; 29.06.2014, 19:58. Grund: Shit beseitigt
            ------------------------------------------------
            Beste Grüße aus Essen

            Socata

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            • #7
              AW: Neuer X3 mit altem Fahrradträger

              Falls du eine Verkehrsrechtschutz hast, kannst du dich da ja schon mal beraten lassen. Grundsätzlich hast du nach Erhalt des Schreibens meist noch mindestens 14 Tage Zeit, um dir eine gute Stellungnahme zu überlegegen.

              Ich denke mal nicht, dass du Punkte bekommen wirst. Es sei denn, du bist bei den Cops ein bekannter Serienstraftäter im Straßenverkehr...

              Wenn ich überlege wieviele Autos am Fahrradträger ne bemalte Pappe mit dem Kennzeichen montiert haben... da könnte man noch argumentieren, dass das Kennzeichen gestern Nacht gestohlen wurde
              Beste Grüße aus HH!

              Frank

              "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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