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Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

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  • [E83] Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

    Hallo,

    ich habe folgende Felgen montiert und benötige Info ob ich 40mm Spurplatten verbauen darf:

    OZ Michelangelo II
    Radgröße 8.5 J x 20 H2, Einpresstiefe ET 34, Bereifung: 255 / 35

    Folgendes steht im Gutachten von Eibach:

    Bereifung (v)(h) Radgröße (v)(h) Einpreßtiefe in mm Rad / Gesamt
    255/35 R20 (v) 9 x 20 (v) + 42 / + 22
    285/30 R20 (h) 10 x 20 (h) + 38 / + 18

    Gutachten von H&R:

    Bereifung Radgröße Einpreßtiefe in mm Rad / Gesamt
    255/35 R20 9,5 x 20 + 46 / + 26

    Danke für eine Info.

    Gruß
    Gregor

    Zuletzt geändert von greg123; 01.12.2014, 09:13.

  • #2
    AW: Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

    Hi,
    die Gutachten sind doch von Federn/Fahrwerksherstellern sprich Tieferlegungsfedern?
    Wenn du ET34 hast und darfst auf 46 bzw. 38 bleiben dann pro Rad noch 12 bzw.4 mm über.....also eigentlich nicht.

    Appropo 35 Reifenhöhe ,ist das nicht ein bissel unkomfortabel mit härteren Federn?
    Zuletzt geändert von verso1702; 01.12.2014, 10:01.
    Bin ja nicht oft draußen in der Natur. Falls doch, denke ich schon mal: Wow! Fast wie 4k

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    • #3
      AW: Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

      Hallo,

      es geht nicht um Federn sondern nur um die Spurplatten.
      Meine Felgen sind 8,5 Zoll breit im Gutachten von H&R steht 9,5 Zoll, kann ich dies nicht wieder abziehen?

      Gruß
      Gregor
      Zuletzt geändert von greg123; 01.12.2014, 10:19.

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      • #4
        AW: Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

        Hallo,

        ich bin nicht der Spezialist, wenn es um ABE geht.

        Mein bisheriges Wissen lautete wie folgt:

        Wenn irgendetwas NICHT genau wie in der ABE gemacht wird ist eine Abnahme beim TÜV erforderlich.

        Ich glaube "rechnen" gehört auch zum Thema "Abnahme beim TÜV".

        PoWder
        Gruß aus dem Salzlandkreis
        Thomas

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        • #5
          AW: Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

          Als erstes, hast du ne ABE für die Felgen....
          Wenn du Glück hast, nimmt der Prüfer diese ABE und setzt dann die Felgen dem Serienzustand gleich.
          Dann geht's um die Einpresstiefe du hast ET 34 darfst minimale ET von 21 haben, das bedeutet das du 13 mm pro Rad drauf machen darfst... theoretisch.
          Dann entscheidet der Prüfer ob die Radabdeckung noch gewährleistet ist. Besser ist es vorher den Abstand zwischen Kotflügel und Reifenaußenkante zu messen. Dieser Abstand ist dann auch wieder theoretisch der Abstand, den du mit Spurplatten auffüllen kannst.

          Grundsätzlich gehen die Gutachten von H&R und Eibach von Originalfelgen der Herstellers aus. Du hast Zubehörfelgen und wenn du Pech hast besteht der Gutachter auf ne Einzelabnahme. Das ist auch möglich kostet aber einiges mehr.

          Guck mal hier klick mich
          Gruß aus Thüringen

          Thomas

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          • #6
            AW: Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

            Danke für die Antworten.

            noch eine Rückfrage, wo kommt der Wert "min. ET 21" her?
            Mit welchen Kosten muss ich da rechnen für eine Einzelabnahme?

            Gruß
            Gregor

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            • #7
              AW: Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

              ET 21 war die niedrigste ET die ich vor 2 Jahre beim Xi verbauen durfte aber das war der F25, sorry du hast ha ne E83? Guck mal in das Gutachten welche Et die kleinste ist. Das wäre theoretisch möglich... aber besser ist das ausmessen wie obeb beschrieben. Am Besten mit ner Wasserwaage...
              Gruß aus Thüringen

              Thomas

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              • #8
                AW: Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

                Fahr doch einfach mal zum TÜV und lass dich aufklären, bevor du dich auf die 40mmm Spurverbreiterung versteifst....
                billiger ist das allemal
                Bin ja nicht oft draußen in der Natur. Falls doch, denke ich schon mal: Wow! Fast wie 4k

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                • #9
                  AW: Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

                  Ich war gestern noch beim TÜV, es war aber leider kein Sachverständiger anwesend. Der eine hat Urlaub, der andere ist krank. Ich solle 2015 wiederkommen oder zu einer anderen Station fahren.
                  Morgen wollte ich eigentlich meine Winterreifen in 18 Zoll aufziehen lassen und die Spurplatten anbringen.

                  Wenn ich mit meinen Sommerfelgen diese dann aber nicht fahren darf, wäre es mir um das Geld für die Platten zu schade.

                  Im Forum sind diverse Bilder mit 50mm oder sogar 60mm Spurplatten zu sehen, stehen meine Felgen mit ET34 demnach so viel weiter raus?

                  Gruß
                  Gregor

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                  • #10
                    AW: Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

                    Ich habe gerade mal in einem alten Thread gekramt.
                    Wenn ich mich nicht ganz täusche, waren laut Gutachten bei mir mit 8,5J ET46 vorn 25er Platten je Seite bei 235er Reifen
                    und hinten mit 9J ET51 je 30er Platten pro Seite mit 255er Walzen möglich. Teilweise wurden aber leichte Änderungen gefordert.
                    Wie sich das bei dir mit den veränderten Reifen- und Felgengrößen verhält, kann ich nicht verlässlich sagen.
                    Mir gefielen die "extremen Platten" ohne Tieferlegung aber nicht.

                    Anbei der Link zu Thread:
                    http://www.x3-treff.de/showthread.ph...ht=Spurplatten

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                    • #11
                      AW: Spurplatten laut TÜV Gutachten erlaubt?

                      Nimm doch bitte mal eine Wasserwaage, halte sie lotrecht an deine Kotflügel und miss den Abstand zum Reifen. Dieser Abstand könntest du dann als Spurplatte verbauen ( wenn es der Tüv Mensch genauso siehst).
                      Gruß aus Thüringen

                      Thomas

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