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  • BMW Connected drive

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zu Connected drive:

    Ich nutze diesen tollen Dienst in meinem aktuellen E83 seit November 2008 (da hab ich das Auto neu bekommen). Nun bekomme ich im August meinen neuen F25 und auch hier möchte ich CD selbstverständlich auch nutzen.

    CD ist in den ersten 3 Jahren kostenfrei. Wie ist das geregelt?

    Gilt dieser Zeitraum immer für das gleiche Auto. D.h. mit dem Wechsel zum F25 beginnt eine neu kostenfrei 3 Jahres Frist oder bin ich als Person CD Kunde, egal welchen BMW ich fahre, und der Vertrag läuft auch nach einem Fahrzeugwechsel unverändert weiter. Das würde dann bedeuten, dass ich ab November für CD löhnen müsste.

    Oder muss ich meinen „alten“, zum E83 gehörenden CD vertrag kündigen und für den F25 einen neuen Vertrag abschließen.

    Oder erlischt der bestehende CD Vertrag automatisch, wenn ich das dazugehörende Auto nicht mehr habe?

    Ich hab keine Ahnung. Hat von Euch? jemand Erfahrung damit?
    Viele Grüße
    Joachim

  • #2
    AW: BMW Connected drive

    Hallo,


    der Vetrag für "CD" ist an das Auto gebunden, somit kannst du wieder die vollen 3 Jahre nutzen, wenn du deinen F25 bekommst.
    den Vertrag vom E 83 kündigen....keine Ahnung würd ich nicht machen da er ja zum Auto gehört und dein Nachfolger dann entscheiden muß ob er den Vetrag verlängert oder nicht.


    Gruß Thomas
    Gruß aus Thüringen

    Thomas

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    • #3
      AW: BMW Connected drive

      Hi,

      das Argument für den Nachfolgekäufer trifft zu. Trotzdem würde ich den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen. Ich weiß nicht, ob nämlich eine automatische Verlängerung vollzogen wird.
      Grüßle aus BW
      Ralph

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      • #4
        AW: BMW Connected drive

        Hallo

        und vielen Dank für die schnellen Info.
        Viele Grüße
        Joachim

        Kommentar


        • #5
          AW: BMW Connected drive

          Hallo!
          Geh auf die Seite von BMW Connected drive, Du müßtest dort einen Anmeldenamen und PW haben.
          Dort befinden sich verschiede Formblätter die Du Online ausfüllen kannst.
          So auch eins WECHSEL des BMW, damit bleibt "ALLES" beim ALTEN, also Kto - Anschrift ... nur die PKW Daten werden geändert und es beginnt wieder die 3 Jahresfrist.
          Übergabe würde ich nicht machen, rein juristisch hast Du den Vertrag abgeschlossen und Deine Daten, s.o., sind Vertragsrelevant. Wenn der Neue nicht KÜNDIGEN bekämst Du die RL nach den 3 Jahren
          Der "Neue" kann ja die Rest-LZ neu abschließen.
          Gruss Altmärker
          -Joachim-
          ----------------------------------------
          sigpic
          Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
          Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
          Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
          Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.

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