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Problem mit Distanzscheiben

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  • Problem mit Distanzscheiben

    Hallo,

    auf meinem Wagen (war so gekauft) sind Distanzscheiben (H&R - V 50757251_50mm, H 60757251_60 mm) eingebaut, und Mischbereifung - V 235/45/ 8,5x19" ET46, H - 255/40/ 9x19" ET51.
    Laut Teilguthaben (von H&R 42TG0002-00), für die 60 mm Breite (hinten) darf man nur 9x19" ET56 Felgen nehmen. Die felgen (hinten) bei mir (Y191) sind aber ET 51. Für 9x19" ET51 darf man nur 50 mm Scheiben nehmen.
    Was soll ich machen?
    Bleibt es so - erlischt die Betriebserlaubnis (Falls, ich es richtig verstehe).
    Oder, hinten neue 50 mm Scheiben (wie vorn), oder besser alle (V+H) wegschmeißen?

    Gruß
    Tomeks

  • #2
    AW: Problem mit Distanzscheiben

    Hallo, am besten wegschmeißen ,und zwar in einen Karton und dann zu mir
    nee,war ein Joke,fahre einfach zum TÜV deines Vertrauens und lass die Dinger eintragen ,gibt nie Probleme .
    so long
    wiesi

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    • #3
      AW: Problem mit Distanzscheiben

      hat der Vorbesitzer nichts eintragen lassen? Schau doch nochmal in Deinen Unterlagen nach, ob da nicht was vom TÜV dabei ist. Es wird ja außer bei einer Einzelabnahme nicht mehr direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
      Ich war heute beim TÜV und habe die Distanzscheiben eintragen lassen. 50mm auf beiden Achsen. Völlig problemlos. Die Eintragung erfolgte ohne Hinweis auf die zu verwendete Rad/Reifenkombination!
      Gruss
      Alex

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      • #4
        AW: Problem mit Distanzscheiben

        Hallo,

        die sind nicht eingetragen, nirgendwo. Ich habe selbst das Gutachten von H&R Webseite gesaugt. Ob die Eintragung ist ein "Muss", bin ich nicht sicher? Ich verstehe das "StVZO § 19 Abs. 3" nicht so ganz.
        Zitat von Teilgutachten: "Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!".
        Und StVZO § 19 Abs. 3 sagt: "Abnahme nach Paragraph 19,3 StVZO: Hierbei handelt es sich um ein TÜV-/Dekra-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Allerdings müssen die im Gutachten angegebenen Rad/Reifenkombinationen und Einpresstiefen (ET) eingehalten werden. Eine Vorführung beim TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen ist erforderlich.
        Problem ist die Breite, die hinten sitz - 60 mm (2x30 mm Scheiben).
        Die dürfen (?) laut Gutachten nur mit ET 56 Felgen montiert werden.
        Die Felgen am Auto (original BMW) sind ET 51 mm.

        Gruß
        Tomeks

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        • #5
          AW: Problem mit Distanzscheiben

          Hallo tomeks,
          so ein problen haben wohl einige( mit dem verständnis des §19 stvzo.
          Abgeleitet von der kennzeichnung der scheiben ist auch ein teilegutachte des herstellers zu finden. Es sei denn, es sind sonderanfertigungen. Bei den Überwachungsorganisationen wie tüv,dekta,gtü,küs,fsp und tfü ´sind zugänge zu einer zentralen datenbank möglich. (arge tp21 sachvip). Dann kann geklärt werden,ob es ein teilegutachten für die scheiben giebt und an welchen fahrzeugen unter welchen bedingungen diese verbaut werden dürfen und, es nicht zu vergessen, ob eine bestätigung auf einer abnahmebescheinigung gem.§19(3) stvzo erforderlich ist. In den auflagen zur verwendung , wenn vorhanden, steht im teilegutachten garantiert: nur in verbindung mit serienmäßigen räder/reifen kombinationen und fahrwerksteilen sowie auflagen zur verwendung von befestigungsteilen. Auch eine über- und unterschreitung der max. zul. einpresstiefe ist ausgeschlossen. Eine kombination unterschiedlicher scheibenstärken ist bei deinem fahrzeug ausgeschlossen, es sei denn, die verbaute rad-reifenkombination ( ges. et) ist vor und hinten gleich. eine kombination von fahrwerkskomponenten ist i.d.r. abnahmepflichtig gem. §21 stvzo (technische prüfstelle od. aas),weil nur einzelkomponenten von den teileherstellen geprüft werden. ausnahmen bilden eigentlich nur umbauten mit genehmigung von fahrzeugherstellern. Beachte, fährst du am va und ha unterschiedliche ges. et, bist du wie ein einkaufskorb unterwegs.

          wenn du noch fragen hast, melde dich einfach.

          m.f.g.

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          • #6
            AW: Problem mit Distanzscheiben

            Zitat von tomeks Beitrag anzeigen

            die sind nicht eingetragen, nirgendwo. Ich habe selbst das Gutachten von H&R Webseite gesaugt. Ob die Eintragung ist ein "Muss", bin ich nicht sicher?
            Dann mußt Du definitiv zum TÜV. Du hast ja ein Teilegutachten und keine ABE

            Zitat von tomeks Beitrag anzeigen
            Und StVZO § 19 Abs. 3 sagt: "Abnahme nach Paragraph 19,3 StVZO: Hierbei handelt es sich um ein TÜV-/Dekra-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Allerdings müssen die im Gutachten angegebenen Rad/Reifenkombinationen und Einpresstiefen (ET) eingehalten werden. Eine Vorführung beim TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen ist erforderlich.
            Das ist wie ich in meinem ersten Posting geschrieben habe. Es wird zwar nichts in die Fahrzeugpapiere eingetragen, aber Du bekommst nach der Vorführung beim TÜV ein Schreiben, in dem bestätigt wird, dass [Zitat:] ... der Anbau der im Nachweis genannten Bauteile am oben beschriebenen Fahrzeug ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht...
            Dieses Schreiben mußt Du dann im Fahrzeug mitführen.

            Zitat von tomeks Beitrag anzeigen
            Problem ist die Breite, die hinten sitz - 60 mm (2x30 mm Scheiben).
            Die dürfen (?) laut Gutachten nur mit ET 56 Felgen montiert werden.
            Die Felgen am Auto (original BMW) sind ET 51 mm.
            Also hintere Scheiben runter und 2x25mm montieren. Da siehst Du keinen Unterschied und hast aber kein Theater beim TÜV.
            Gruss
            Alex

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            • #7
              AW: Problem mit Distanzscheiben

              Hallo,

              endlich Klarheit. Also, entweder gleiche 4 Platten (25 mm) wie in Teilgutachten montieren und zum TÜV oder Dekra, oder alle 4 (2x25 mm, und 2x30 mm) die der lustige Vorbesitzer eingebaut hat - entfernen.
              Mit welchen Kosten (ungefähr) muss man bei der Vorführung (TÜV, Dekra) rechnen?
              Übrigens (ich habe schon gepostet) waren die Felgen auf dem Wagen falsch montiert, die 8,5" hinten und die breitere 9" vorne (Reifen aber richtig).
              Jetzt auch die falsch eingebauten Distanzscheiben. Ich muss genau nachschauen, wo hat er noch seine Finger reingesteckt.

              Gruß
              Tomeks

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              • #8
                AW: Problem mit Distanzscheiben

                Zitat von tomeks Beitrag anzeigen
                Hallo,

                endlich Klarheit. Also, entweder gleiche 4 Platten (25 mm) wie in Teilgutachten montieren und zum TÜV oder Dekra, oder alle 4 (2x25 mm, und 2x30 mm) die der lustige Vorbesitzer eingebaut hat - entfernen.
                Mit welchen Kosten (ungefähr) muss man bei der Vorführung (TÜV, Dekra) rechnen?
                Übrigens (ich habe schon gepostet) waren die Felgen auf dem Wagen falsch montiert, die 8,5" hinten und die breitere 9" vorne (Reifen aber richtig).
                Jetzt auch die falsch eingebauten Distanzscheiben. Ich muss genau nachschauen, wo hat er noch seine Finger reingesteckt.

                Gruß
                Tomeks
                Ich hab heute beim TÜV 42,80 EUR bezahlt.
                Gruss
                Alex

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                • #9
                  AW: Problem mit Distanzscheiben

                  Hallo,

                  eine Frage noch. Im Teilgutachten (H&R 42TG0002-00) steht:
                  "Die Reifenlaufflächen an Achse 1 sind ausreichend abzudecken" und
                  "Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die Kunststoffradläufe nachzuarbeiten und die angrenzende Bereiche der Kunststoffinnenkotflügel sind anzupassen".
                  Muss man wirklich irgendwas am Plastik, beim X3 umbauen oder ändern?
                  (vor der Vorführung bei TÜV)

                  Gruß
                  Tomeks

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                  • #10
                    AW: Problem mit Distanzscheiben

                    Hallo tomeks,

                    ausreichene radabdeckung heißt, in der senkrechten muß die lauffläche des reifen abgedeckt sein. der hinweis im teilegutachten bezieht sich auf alle rrk und der ggf nicht ausreichenden radabdeckung. bei ausreichender freigängigkeit sind keine umbau- und korrekturmaßnahmen erforderlich.

                    m.f.g.

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                    • #11
                      AW: Problem mit Distanzscheiben

                      Ich habe nichts am Auto gemacht. Distanzscheiben drauf und gut. Allerdings habe ich auch andere Räder auf der Vorderachse. Original 18" ET46 8x18 mit 235/50 18. Radumfang und Reifenbreite dürften bei uns aber nahezu identisch sein. Und solange nichts streift, sind normalerweise auch keine Nacharbeiten notwendig - egal was im Gutachten steht. Aber vielleicht kann ja jemand anderes etwas mehr dazu sagen, der die gleichen Dimensionen auf der Vorderachse fährt und die Scheiben eingetragen hat.
                      Gruss
                      Alex

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