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Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

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  • Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

    Hallo,

    ein Freund von mir hat mich gerade ganz aufgelöst angerufen.

    Er hat auf einem Feldweg "Verkehrsschild: Durchfahrt verboten - land-und forstw. Verkehr frei" einen Schäferhund angefahren.

    Dieser war nicht angeleint und kam plötzlich von der Seite vorne ins Auto gelaufen. (Anprall Stoßstange vorne rechts - Geschwindigkeit rund 30 km/h)

    Der Hund ist jetzt erstmal beim Tierarzt und wahrscheinlich auch nicht schwer verletzt.

    Jetzt die Frage:

    Wer von beiden "Tier" oder "Auto" ist denn jetzt schuld?

    Der Feldweg verbindet zwei Ortschaften und wird gerne "zum Abkürzen" benutzt.

    Er weiß, daß er da nicht fahren durfte - wäre er aber der Förster auf dem Weg zur Arbeit gewesen, dann hätte er ja langfahren dürfen und denselben Unfall gehabt...

    Zweites Argument von mir:
    Situation: Du parkst mit Deinem Fahrzeug im Halteverbot - beim Ausparken rammt Dich jemand.
    Schuldfrage hier ganz einfach: Der Ausparkende zu 100 %.

    Aus dem Bauch raus würde ich sagen - das "Tier" ist schuld.
    Ich kann hier im Hotel aber ganz bescheiden googlen um mir eine endgültige Meinung zu bilden.

    Hat jemand von Euch eine Idee oder ähnliche Erfahrung?

    DANKE!

    PoWder
    Gruß aus dem Salzlandkreis
    Thomas

  • #2
    AW: Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

    Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
    ... wäre er aber der Förster auf dem Weg zur Arbeit gewesen, dann hätte er ja langfahren dürfen und denselben Unfall gehabt...
    Das ist kein rechtlich relevantes Argument.
    Man kann nur beurteilen, was KONKRET vorgegangen ist. Der Förster wäre vielleicht nicht weitergefahren als er den Hund sah. Man kann nicht behaupten, dass einem anderen Menschen das Selbe passiert wäre.

    Ein Hund taucht auch nicht "plötzlich" aus dem Nichts auf. Der Hundebesitzer kann argumentieren, dass der Fahrer hätte rechtzeitig bremsen können ... können wir alle nicht beurteilen.

    Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
    Situation: Du parkst mit Deinem Fahrzeug im Halteverbot - beim Ausparken rammt Dich jemand.
    Schuldfrage hier ganz einfach: Der Ausparkende zu 100 %.
    Da stand der eine und NUR der andere hat sich bewegt. Der Parker konnte ja nicht rammen.
    Wenn Dein Freund auf dem Feldweg geparkt hätte und der Hund mutwillig in sein Auto hineingerannt wäre, dann könnte man die beiden Fälle vergleichen.


    Zitat von PoWder Beitrag anzeigen
    Aus dem Bauch raus würde ich sagen - das "Tier" ist schuld.
    Wie kommt Dein Bauch zu der Meinung?

    Der Hund hätte nicht frei laufen dürfen.
    Das Auto hätte dort nicht sein dürfen.
    Der Fahrer hätte rechtzeitig bremsen können.

    Blöd gelaufen. Jeder zahlt seinen eigenen Schaden ....
    schöne Grüße,
    Xhoch3 (Peter)

    Du bleibst da, und zwar sofort!
    (Karl Valentin)

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    • #3
      AW: Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

      Hi Thomas,

      da forderst du nicht nur uns sondern bestimmt auch einen Rechtsbeistand. Xhoch3 hat das prima zusammengefasst.

      Habe mal ein bisschen gegoogelt:

      http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/anlieger.php

      http://www.juraforum.de/urteile/begr...r-verkehr-frei

      Aus dem Schneider wäre dein Bekannter, wenn er Anlieger wäre, aber...Alleine schon das verbotene Befahren kostet 20€ Bußgeld:

      http://www.verkehrsportal.de/bussgel...g/bkatv_38.php
      Grüßle aus BW
      Ralph

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      • #4
        AW: Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

        Das er mit dem Auto ordnungwidrig den Feldweg befahren hat ist eine Sache und kostet je nach dem zwischen €15 und €25.

        Ob nun der Hund ins Auto gelaufen ist oder der Autofahrer den Hund angefahren hat ist davon unabhängig zu bewerten.





        Ich hatte mein Auto mal in Parkverbot geparkt. Ein Fahrzeug fuhr in mein (zugegeben ordnungswidrig) geparktes Auto und beschädigte es erheblich.
        Der Unfallverursacher wollte sich aus der Haftung rausreden mit dem Argument, das ich da garnicht hätte stehen dürfen.
        Hat ihm aber nicht geholfen, seine Haftpflicht mußte trotzdem für meinen kompletten Schaden aufkommen wg der "allgemeinen Betriebsgefahr" seines fahrend Autos - ob ich nun im Parkverbot stabd oder nicht
        Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Xhoch3 Beitrag anzeigen
          ...Blöd gelaufen. Jeder zahlt seinen eigenen Schaden ....
          So einfach ist es allerdings nur, wenn beide Parteien sich dahingehend einigen.

          Sollte einer von beiden auf die Meldung bei der Versicherung bestehen - muss der Schuldanteil geklärt werden und eine 50/50 Lösung in diesem Fall ist absolut nicht vergleichbar mit "jeder zahlt seinen eigenen Schaden".

          Genau die von Euch aufgeworfenen Fragen gehen mir auch durch den Kopf - zum Glück bin ich kein Richter

          Mein Freund sieht das Thema eher bei "jeder selbst ohne Versicherung" - der Hundehalter allerdings sieht die Schuld zu 100 % bei meinem Freund.

          Ich will ihn also nur mit Argumenten "bewaffnen" für das kommende Gespräch

          Ich vermute den finanziellen Schaden auf beiden Seiten gleich hoch.

          Hinweise auf die Schuld (oder Teilschuld) des Tieres helfen weiter

          Vielen lieben Dank fürs geaue Zellen anstrengen und googeln.

          Ihr könnt Euch auch sicher sein, daß dieser Thread nicht ausgedruckt wird.
          Es geht nur um Brainstorming, NICHT um Rechtsberatung!

          PoWder
          Gruß aus dem Salzlandkreis
          Thomas

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          • #6
            Danke Housil - das war auch mein erster Gedanke...
            Gruß aus dem Salzlandkreis
            Thomas

            Kommentar


            • #7
              Da stellt sich natürlich die Frage, ob der Hund dort unangeleint laufen durfte. Das ist von der Gemeinde abhängig und wird häufig durch einen entsprechenden Erlass geregelt. Ob da ein entsprechendes Schild stehen muss, weiss ich nicht. Das gilt es mal vorab zu klären. Durfte er das, sehe ich Deinen Freund als "schuldig" da er verbotswidrig diesen Weg befahren hat.
              Unverbindliche persönliche Meinung :-)
              Viele Grüsse

              Willi

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              • #8
                AW: Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

                Zitat von PoWder Beitrag anzeigen

                Mein Freund sieht das Thema eher bei "jeder selbst ohne Versicherung" - der Hundehalter allerdings sieht die Schuld zu 100 % bei meinem Freund.
                Also wenn mir das passiert wäre würde ich auf die Regulierung durch die Versicherungen (Kfz-Haftpflicht vs. Tierhalterhaftpflicht) bestehen.

                I.d.R einigen die Versicherungen sich ja untereinader auf schlimmstenfalls eine Quote und da denke ich das der Tierarzt günstiger ist als der Schaden am Auto, oder?!
                Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

                Kommentar


                • #9
                  AW: Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

                  So jetzt gebe ich auch noch meinen unmaßgeblichen Senf dazu.
                  Allerdings im festen Glauben, dass ich (wenigstens) in diesem Fall Recht habe...

                  Die beiden Ordnungswidrigkeiten

                  1. verbotenerweise einen Weg befahren und
                  2. Unfall wegen Hund unbeaufsichtig rennen lassen

                  stehen in keinem kausalen Zusammenhang.

                  Das Eine hätte sich ohne das Andere genauso ereignen können.

                  Verbotenerweiße den Forstweg befahren sind 20 Euro (oder so).
                  Basta. Ende!

                  Jetzt kommts: Jeder Hundehalter hat sich stets und überall so zu verhalten, dass sich sein Tier nicht seinem Einflussbereich entziehen kann. Entweder das Tier folgt ihm aufs Wort oder er hat es zwingend anzuleinen. Wenn was passiert, dann zahlt er..

                  .. . das sagt einer der schon zwei Mal selber bezahlt hat. Oder besser: seine Versicherung.
                  Hose Briefrträger, Wade böser Nachbar...
                  Bis dann....
                  .... und Tschüss

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

                    Das Landesforstgesetz sagt in § 2 Abs.3: „Betreten des Waldes: Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird, sowie andere schützenswerte Interessen des Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden."
                    Gruss Altmärker
                    -Joachim-
                    ----------------------------------------
                    sigpic
                    Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
                    Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
                    Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
                    Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.

                    Kommentar


                    • #11
                      Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
                      Mein Bauchgegühl wird immer "fester"

                      Ich sehe meinen Freund am Montag - ich halte Euch auf dem Laufenden!

                      Ihr seid spitze!

                      PoWder
                      Gruß aus dem Salzlandkreis
                      Thomas

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                      • #12
                        AW: Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

                        Zitat von Altmärker Beitrag anzeigen
                        Das Landesforstgesetz sagt in § 2 Abs.3: „Betreten des Waldes: Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird, sowie andere schützenswerte Interessen des Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden."
                        Sagt das Landesforstgesetz auch etwas über Autos, die dort nicht sein dürfen?
                        schöne Grüße,
                        Xhoch3 (Peter)

                        Du bleibst da, und zwar sofort!
                        (Karl Valentin)

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                        • #13
                          Zum Thema Leinenpflicht:
                          In beiden durch den Feldweg (ausserhalb geschlossener Ortschaften) verbundenen Ortschaften gilt Leinenpflicht falls nicht besondere Plätze ausdrücklich ausgenommen sind.
                          Gruß aus dem Salzlandkreis
                          Thomas

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                          • #14
                            AW: Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

                            Erlaubt noch eine Frage zum Hergang - ist irgendwie interessant der Fall:

                            Hat jetzt der Hund das Auto gerammt (ist ein Hund glaubhaft echt so blöd/unberechenbar?) oder hat das Auto den Hund getroffen?

                            Könnte die Anwort nicht ausschlaggebend für die Schuldfrage sein?

                            Ich weiß, dass a) ein Tier eine Sache ist und dass b) man eines Tieres wegen nicht bremsen muß/darf, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Aber findet die Nichtbremsenregel auch Anwendung auf an sich unbefahrenen Waldwegen?
                            schöne Grüße,
                            Xhoch3 (Peter)

                            Du bleibst da, und zwar sofort!
                            (Karl Valentin)

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Durchfahrt verboten - Hund angefahren - Eure Meinung?

                              Zitat von Xhoch3 Beitrag anzeigen
                              Erlaubt noch eine Frage zum Hergang - ist irgendwie interessant der Fall:

                              Hat jetzt der Hund das Auto gerammt (ist ein Hund glaubhaft echt so blöd/unberechenbar?) oder hat das Auto den Hund getroffen?

                              Könnte die Anwort nicht ausschlaggebend für die Schuldfrage sein?

                              Ich weiß, dass a) ein Tier eine Sache ist und dass b) man eines Tieres wegen nicht bremsen muß/darf, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Aber findet die Nichtbremsenregel auch Anwendung auf an sich unbefahrenen Waldwegen?
                              Genau. War der Feldweg rechts und links irgendwie mit Bäumen, Büschen oder ähnlichem begrenzt und hat so vielleicht den nahenden Hund verdeckt? Oder freie Sicht nach allen Seiten? Ist ja die Frage, wie schnell dein Kumpel war und ob er rechtzeitig hätte anhalten können, wenn er ihn gesehen hätte...
                              Beste Grüße aus HH!

                              Frank

                              "Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"

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