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Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

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  • Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

    Hallo Zusammen,

    welche Möglichkeit hat man denn wenn man nach 3 1/2 Jahren einen verschwiegenen Unfallschaden entdeckt.
    Geschichte: Ich war bei BMW um meinen X3 bewerten zu lassen, da ich Ihn ja verkaufen will, auf dem Bewertungsprotokoll stehen eingetragene Vorschäden wie mir bekannt ein reparierter Hagelschaden sowie Frontschürtze getauscht. Doch weiter steht dort Heckschürtze gewechselt sowie Heckklappe lackiert, was auf einen Heckschaden hindeutet. Diese beiden Sachen waren mir nicht bekannt und tauchen jetzt auf.
    Ich habe meinen Verkäufer daraufhin gefragt was das sei, Zitat" da hat der DEKRA Prüfer nur vorn und hinten vertauscht" damit wollte ich mich nicht zufrieden geben und habe selbst mal nachgeforscht. Tatsächlich wurden Heckschürtze sowie Heckklappe getauscht bzw. lackiert.
    Damit habe ich meinen Verkäufer konfrontiert, er wieder "Ja da war doch was, dann bekommen Sie eine Einmalzahlung von 500€ Bar ausgezahlt"
    Welche Rechte habe ich nach 3 1/2 Jahren? Kann ich das Auto zurückgeben.
    Eigentlich wollte ich dort ein Neues kaufen, sollte man einen Rabatt aushandeln. Was meint Ihr. Zum Glück hab ich eine KFZ-Rechtschutz, die ich nur ungern nutzen will.
    Den X3 habe ich damals als Premium Selection direkt von BMW gekauft.

    Mfg Maik
    Zuletzt geändert von PolishMan; 13.02.2013, 17:41.

  • #2
    AW: Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

    Wenn du bei dem gleichen Verkäufer wieder einen kaufen willst, hast du doch jetzt gute Voraussetzungen. Es ist ja möglich, dass er es tatsächlich nicht wusste beim Verkauf. Und bei den von dir aufgezählten Vorschäden würde es den Wert vermutlich eh nicht mehr eklatant mindern - meine Einschätzung.

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    • #3
      AW: Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

      Es ist glaube selbst für die Putzfrau bei BMW anhand der Fahrzeughistorie erkennbar das dort ein dokumentierter Schaden vorliegt.
      So wie mein Verkäufer ins stottern kam....ich gehe mal von arglistiger Täuschung aus, was meine ich auch recht einfach zu beweisen wäre da BMW ja alles sorgfältig dokumentiert.
      Aber mit dieser Vorraussetzung "Treffer hinten" hätte ich das Fahrzeug nie gekauft.

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      • #4
        Warum möchtest du die Rechtschutz nicht nutzen,
        ruf da an und du kennst die rechtlichen Möglichkeiten.
        Was du dann machst steht auf einem anderen Blatt.
        Gruß Holm

        Es hat niemand gesagt ,daß es billig wird.

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        • #5
          AW: Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

          Zitat von PolishMan Beitrag anzeigen
          Hallo Zusammen,

          welche Möglichkeit hat man denn wenn man nach 3 1/2 Jahren einen verschwiegenen Unfallschaden entdeckt.
          Unfallfreiheit ist eine maßgebliche Eigenschaft.
          Wird diese verschwiegen, geht man in der deutschen Rechtsprechung hier sogar von "Arglist" aus. Der Gewährleistungs-Ausschluß im Kaufvertrag wird bei solch einem Delikt hinfällig - die rechtlichen Ansprüche des Käufers verjähren sogar erst nach 30 Jahren.


          Damit habe ich meinen Verkäufer konfrontiert, er wieder "Ja da war doch was, dann bekommen Sie eine Einmalzahlung von 500€ Bar ausgezahlt"
          Hast du die schon angenommen? Damit wären deine Ansprüche abgegolten


          Welche Rechte habe ich nach 3 1/2 Jahren? Kann ich das Auto zurückgeben.
          Nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann ein arglistig behandelte Käufer den Kauf rückgängig machen ("wandeln") oder zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen ("mindern").

          Eigentlich wollte ich dort ein Neues kaufen, sollte man einen Rabatt aushandeln. Was meint Ihr. Zum Glück hab ich eine KFZ-Rechtschutz, die ich nur ungern nutzen will.
          Den X3 habe ich damals als Premium Selection direkt von BMW gekauft.
          Ich weiß nicht ob ich bei solch einem Verkäufer, der mir einen Unfallschaden (bei Premium Selection!) verschweigt, dann €500 "Schweigegeld" anbietet nochmal ein Auto kaufen würde. Den würde ich schon rein aus Prinzip "anzünden"
          Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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          • #6
            AW: Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

            Die 500€ habe ich nicht angenommen, morgen will sich der Verkaufsleiter bei uns melden und etwas anbieten.
            Ich habe den Wagen ja nicht als unfallfrei gekauft, jedoch wusste ich von den besagten Hecktreffer nichts. Muss er dies trotzdem angeben und habe ich dann die gleichen Vorraussetzungen wie wenn er als Unfallfrei deklariert wird?

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            • #7
              AW: Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

              Zitat von PolishMan Beitrag anzeigen
              Ich habe den Wagen ja nicht als unfallfrei gekauft, jedoch wusste ich von den besagten Hecktreffer nichts. Muss er dies trotzdem angeben und habe ich dann die gleichen Vorraussetzungen wie wenn er als Unfallfrei deklariert wird?
              Es ändert (meiner Meinung) nach nichts daran, dass er dir einen Schaden verschwiegen hat.

              Hör dir sei Angebot an und wenn du damit leben kannst, nimm es. Aber laß dich nicht "abkanzeln", ich würde meine Rechtsschutzpolice und die Möglichkeit der Rückabwicklug schon sehr deutlich erwähnen auch wenn die sich mit "Händen und Füßen" dagegen wehren werden.
              Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben

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              • #8
                ... aber bei Wandlung bitte nicht vergessen, dass Du für die Dauer Deiner Nutzung entsprechend der Laufleistung zur Kasse gebeten wirst!

                Wenn Du wenig gefahren bist kann sich das rechnen - ansonsten geht dieser Schuss nach hinten los...

                Das Vertrauensverhältnis ist auf jeden Fall angekratzt.

                PoWder
                Gruß aus dem Salzlandkreis
                Thomas

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                • #9
                  AW: Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

                  Pro gefahrene 1000 km 0,67% wenn ich richtig informiert bin.
                  STAND DER TECHNIK ! Ich kann den Satz nicht mehr hören.

                  Gruß aus dem Pott,
                  Willi

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                  • #10
                    Leider gibt es das Recht auf Wandlung seit 1.1.2002 nicht mehr. Es wurde durch das neue Rücktrittsrecht ersetzt. (Para 469 BGB) in diesem Fall wäre wohl Para 434 ff BGB anwendbar. Aber Du hast nen Rechtsschutz, den ich hier anfragen würde, und dannden Anwalt. Allesandere ist Glaskugellesen.

                    http://www.boehmanwaltskanzlei.de/ko...ertrag-440-bgb

                    http://www.juraforum.de/lexikon/wandlung
                    Viele Grüsse

                    Willi

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                    • #11
                      AW: Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

                      Hi,

                      du wirst in diesem Fall kaum ohne Anwalt auskommen.

                      Ich habe gerade mal meinen Sohn, der im fortgeschrittenen Stadium seines Jurastudiums ist. Im vorliegenden Fall könnte man sogar von arglistiger Täuschung sprechen.

                      Die althergebrachte Meinung mit 0,6..% je 1000 gefahrener Kilometer gibt es nicht mehr, das hat das EUGH vor Jahren entschieden, wenn der Verkäufer kein Privatmann ist. D.h. der Händler müsste das Auto zum vollen Preis zurücknehmen. Und dazu brauchst du einfach einen Anwalt.

                      Wünsche dir in dieser Sache viel Erfolg.
                      Grüßle aus BW
                      Ralph

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                      • #12
                        AW: Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

                        In dem Fall müsste man erst mal klären, warum die Reparaturen gemacht wurden. Woher weiß die Dekra, dass die Heckschürze getauscht wurde? Ich hab schon oft gesehen, dass umfangreich nachlackiert oder gespottet wurde, um optisch zu korrigien. Kratzer oder Dellen zB an der Heckklappe weil sie gegen das Garagendach geknallt ist, sind nicht ungewöhnlich. Oder auch bei der Schürze ist man schnell mal dabei mit nachlackieren, um optisch auszuhübschen.
                        Alles, was als zusätzliche Lackschicht kommt mach generell erst mal misstrauisch. So viel aber zu "Unfall"schaden.

                        Korrekterweise hätte der Händler sicher darauf hinweisen müssen, was alles gemacht wurde, wenn er es wusste. Und da wirds arg juristisch.
                        Was, wenn der Vorbesitzer dem Schaden hat machen lassen und es verschwiegen hat? Wie umfangreich muss ein Händler das Fahrzeug untersuchen?

                        Ich würde erst mal mit deinem Händler ein Gespräch führen und schauen, was er sagt. Da kann man schon erkennen, wie der Hase läuft.
                        Wenn dir das nicht reicht, kann ja immer noch der Rechtsschutz in Anspruch genommen werden.
                        Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.
                        Konrad Adenauer (1876-1967)

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                        • #13
                          Das mit der Schuerze wundert mich auch. Auf der Heckklappe kann man die Lackdicke ja messen, aber auf Kunststoff geht das meines Wissens nach nicht. Man koennte das vielleicht am eingepraegten Herstellugsdatum erkennen - vermutlich aber nicht im angebauten Zustand.

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                          • #14
                            AW: Verschwiegener Unfallschaden nach 3 1/2 Jahren

                            Hallo,
                            laß doch mal die Kirche im Dorf!
                            Nach 3,5 Jahren zu kommen und von Unfallschaden zu spekulieren ist in meinen Augen nicht nachvollziehbar!
                            Bei einem Unfallschaden im Heckbereich würden sich zumindestens Spuren an den geschweißten Teilen finden lassen!
                            Sind die vorhanden?
                            Nachlackierung oder der Austausch der Plastikschürze deuten mit Sicherheit nicht auf einen Crash hin, hier sollten schon mehr Mängel vorhanden sein!
                            Der Händler wird sich mit Sicherheit auf den Standpunkt stellen: Du hast den Schaden verursacht und ihn beim Vorgespräch verschwiegen!
                            Beweiß ihm das Gegenteil nach 3,5 Jahren schier unmöglich!
                            Auch die Rechtsschutz wird dir mit Sicherheit eine Kostenübernahme ablehnen.
                            Mein Rat: Nimm die angebotenen 500€ oder versuch den Preis für den neuen entsprechend zu drücken und laß es gut sein!

                            Gruß Werner

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                            • #15
                              Nur mal am Rande, meinen Audi wollte mir der Dekra-Mann damals auch als Hagelschaden bewerten, obwohl ich das ausschliessen konnte. Fahrzeugbewertungen bei drohendem Ankauf sind fuer mich daher nicht mehr ausschlaggebend.

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