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Probleme mit dem Händler

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  • Probleme mit dem Händler

    Guten Morgen,

    ich stehe gerade in einem kurz vor der Eskalation stehenden Konflikt mit meinem (naja freundlichen wuerde ich nicht sagen) Haendler.

    Wir haben am 06.12.2017 ein Neufahrzeug bei unserem Haendler geordert, natürlich einen X3. Liefertermin soll irgendwann im Mai sein.
    Nun konfrontiert mich der Händler mit einer Preiserhoehung und forderte mich auf einen neuen Kaufvertrag ueber den erhoehten Kaufpreis zu unterzeichnen.

    Diesen haben wir natuerlich nicht unterzeichnet da A.) die Angaben ueber mehr Ausstattung im Fahrzeug fuer mich nicht plausibel sind und B.) wir die Zusatzausstattung um die es hier gehen soll von uns kostenpflichtig hinzukonfiguriert wurde. Sprich wir wuerden doppelt zahlen, denn am Fahrzeugpreis aendert sich nichts. Auch laut Konfigurator aendert sich im Jahr 2018 nichts.

    Das 2. Problem sehe ich aber auch bereits auf uns zukommen. Die sogenannte 4 Monatsklausel. Im Prinzip stand schon bei Vertragsabschluss fest das der Wagen nicht binnen 4 Monaten Lieferbar sein wird.
    Spaetestens am 06.04.2018 hat der Haendler dann wohl die Moeglichkeit die Preiserhoehung an mich abzuwaelzen wenn er ir nicht nachweisen kann das die Preiserhoehung erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist und fuer ihn nicht vorhersehbar war.

    Meine Frage an euch waere ob schon wer mit dieser Problematik zu tun hatte und wie ich mich am besten verhalten sollte und kann die Preiserhoehung nur dann an mich weitergegeben werden wenn ich das auch unterschreibe?

    Vielen Dank im voraus fuer die Antworten

    Gruß Pierre
    Zuletzt geändert von Pierre; 31.01.2018, 08:50.

  • #2
    AW: Probleme mit dem Händler

    Wenn die 4-Monatsklausel besteht, dann musst Du wohl in den sauren Apfel beißen wenn der Händler nicht Entgegenkommen möchte. Seriöser Händler sieht anders aus. Würde ihn nicht weiterempfehlen. Vermutlich kann er es sich leisten angesichts des guten Erfolgs des neuen X3.
    Unterschreiben würde ich nichts. Hast Du Dich mal bei einem Automobilclub informiert?

    Viele Grüße

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    • #3
      AW: Probleme mit dem Händler

      Geh zu einem anderen Händler. Warum rumärgern, das kostet nur DEINE Nerven.

      Sofern nichts im Kleingedruckten steht, LMA.

      Ein Bekannter hatte einen ähnlichen Fall und er ist vom KV zurückgetreten. Dabei ging es jedoch um einen Fahrzeug, das im Laden stand und entweder eine Preisauszeichnung hatte oder es war so, dass er auf der Homepage einen anderen Preis hatte.

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      • #4
        AW: Probleme mit dem Händler

        Frag doch einfach schriftlich ganz stumpf, ob er Euch aus dem Vertag lässt, dann weiß er, was los ist.

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        • #5
          AW: Probleme mit dem Händler

          Wir haben ihm schon mitgeteilt das wir uns juristisch beraten ließen. Zu einem anderen Händler gehen wird wohl schwierig da der Kaufvertrag ja dort geschlossen wurde.
          Allerdings habe ich auch schon in Erwägung gezogen ihm anzudrohen vom Kaufvertrag zurückzutreten, muss das mal über den Anwalt abklären in wie weit das machbar ist.
          Wäre das machbar hätte ich ihn wohl da wo ich ihn haben will, den dann wäre der Schaden für ihn sicher immens.

          Für mich ist es halt arglistige Täuschung weil von vorn herein feststand das BMW nicht binnen 4 Monaten liefern kann.

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          • #6
            AW: Probleme mit dem Händler

            Mich würde einmal interessieren, wie er die Preiserhöhrung begründet? Weil selbst, wenn der Wagen ihm im Einkauf plötzlich mehr kosten würde, und sich seine Gewinnspanne sonst schmälern würde, dann ist mir das als Kunde ja herzlichst egal.
            Eine Semmel wird von der Backbox bei Aldi zur Kassa ja auch nicht billiger, weil sie 5 minuten älter ist als beim Emtnehmen.

            Ich würde zusätzlich zu deinem Anwalt auch wie oben schon beschrieben deinen Autoclub aufsuchen, denn da ist die Wahrscheinlichkeit doch gegeben, dass es so einen Fall schon einmal gegeben hat (vllt sogar mit diesem Händler).

            Ein Vertrag ist bindend für beide Parteien, wie der Leistende Unternehmer zu seiner Leistung kommt, ist diesem überlassen, der Kunde hat darauf keinen Einfluss. Und das kann dann ja auch negative AUswirkungen auf den leistenden Unternehmer haben.

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            • #7
              AW: Probleme mit dem Händler

              Was steht denn in Deinem Vertrag?

              Ohne die §§§ ist doch alles nur Gkaskugel.
              Gruß aus dem Salzlandkreis
              Thomas

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              • #8
                AW: Probleme mit dem Händler

                Schau mal, was der ADAC zu dem Thema schreibt:

                https://www.adac.de/-/media/pdf/rech...uwagenkauf.pdf
                Viele Grüsse

                Willi

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                • #9
                  AW: Probleme mit dem Händler

                  In meinem Vertrag ist schon diese Ominöse Klausel von 4 Monaten niedergeschrieben, aber das war ja zu diesem Zeitpunkt gar nicht das Thema. Da ging es ja nur um Ausstattung die angeblich im Modelljahr 2018 Serienmäßig hinzugefügt wurde und die ich jetzt mit einem neuen Vertrag und Unterschrift Quittieren sollte. Ich denke den Register mit den 4 Monaten Lieferzeit kann und wird er erst nach 4 Monaten ziehen können.

                  Meine Frage war ja auch ob jemand hier mit solch einer Situation schon einmal zu tun hatte und wie er damit umgegangen ist. ich möchte den Händler nicht unnötig reich machen wenn es sich verhindern lässt

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                  • #10
                    AW: Probleme mit dem Händler

                    Hallo,

                    in dem Link von Willi steht Folgendes:


                    "...Eine Bestätigung der Annahme mit neuen Konditionen (z.B. andere Ausstattung, höherer Preis) führt nicht zum Vertragsschluss, sondern stellt ein neues Angebot dar, das der Käufer annehmen oder ablehnen kann...
                    Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es entgegen der Vorstellung vieler Käufer nicht! Die Bestellung ist für den Käufer zunächst einmal bindend. Persönliche Gründe, die den Käufer am Festhalten der Bestellung hindern, sind juristisch nicht relevant. Daher unterschreiben Sie eine Bestellung nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie das Fahrzeug auch haben und bezahlen möchten. Nehmen Sie ein Fahrzeug nicht ab, so kann der Verkäufer die Zahlung von 15 % des Kaufpreises verlangen...
                    Die schriftliche Bestellung sollte auch einen Liefertermin für das Fahrzeug enthalten. Lassen Sie sich nicht auf Lieferfristen oder ungenaue oder mündliche Angaben ein. Bestehen Sie auf ein fixes Datum oder zumindest eine Kalenderwoche als Termin.... Erst nach Ablauf dieser Zeit kann der Käufer den Verkäufer auffordern zu liefern, um damit Verzug auszulösen. Eine vorzeitige Mahnung ist rechtlich bedeutungslos...Eine angemessene Nachfrist liegt laut Rechtsprechung bei 14 Tagen...Liefert der Händler weiterhin nicht, so können Sie vom Vertrag zurücktreten...."

                    Fazit: Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht. Ein anderes Auto mit anderen Ausstattungen ist nicht Gegenstand des aktuellen Vertrags, kann in einem neuen Vertrag neu geregelt werden. Muss der Käufer aber nicht machen! Einzige Chance: Wenn er mit der Lieferung (Mai 2018) in Verzug kommt, sofort schr. 14 Tage Frist setzen. Ist das Auto dann immer noch nicht da, platzt der Deal.

                    Die Preisanpassung nach 4 Monaten darf er ja wohl auch dann nur machen, wenn auch die Listenpreise steigen. Das ist so mitten im Jahr eher unwahrscheinlich und anhand des Konfigurators kontrollierbar!.

                    Gruß, Gerald


                    PS: Wenn der Wagen so nicht mehr lieferbar ist wie vereinbart (andere Extras), kann der Verkäufer die vereinbarte Sache so nicht mehr liefern und hat dann auch ein Problem. Ob er dich deshalb in einen neuen Vertrag zwingen will?!
                    Zuletzt geändert von kabel69; 31.01.2018, 19:15.

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                    • #11
                      AW: Probleme mit dem Händler

                      Danke Gerald, Du hast meine volle Zustimmung.

                      Was soll der neue Vertrag? Ich habe bei allen meinen Neuwagen immer nur EINEN Vertrag unterschrieben. Alles andere stinkt, wenn es nicht von Dir ausgeht.

                      PoWder
                      Gruß aus dem Salzlandkreis
                      Thomas

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                      • #12
                        AW: Probleme mit dem Händler

                        Solange keine Unterschrift kommt gilt der alte Vertrag. Wenn ich in einer Frittenkiste eine Currywurst haben will und mir Pommes dazu serviert werden, ist das auch nicht mein Problem.

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                        • #13
                          AW: Probleme mit dem Händler

                          Danke Burkhard,

                          einen ähnlichen Text habe ich ach schon im Internet gefunden , allerdings war dieser nicht so deutlich ausformuliert und ließ mich daher zweifeln.
                          An den von ihm aufgeführten Grund das sich die Remote Services geändert hätten kann es denke ich nicht liegen und der Listenpreis hat sich im Januar laut Konfigurator auch nicht verändert.
                          ich gehe mittlerweile schwer davon aus das die Lieferzeit von April/Mai 2018 vom ersten Tag an nicht zu halten war. Denn alle Händler haben uns einen Liefertermin im Juli oder August 2018 genannt.
                          Das kann natürlich durchaus sein wenn der Händler noch Kontingente im Vorlauf hat, doch mittlerweile habe ich so meine Zweifel ob das wirklich klappt.
                          Denn laut seiner Rücksprache mit München will sich BMW wohl auf keinen Liefertermin festlegen, das war in der Vergangenheit anders, da hatten wir kurz nach der Vertragsbestätigung einen Abholtermin.

                          Wir lassen uns mal überraschen, aber danke erst einmal für die freundliche Hilfe.

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                          • #14
                            AW: Probleme mit dem Händler

                            pacta sunt servanda -> Verträge müssen eingehalten/erfüllt werden!
                            http://www.rechtslexikon.net/d/pacta...t-servanda.htm


                            Die Verschiebung oder Nichteinhaltung des voraussichtlichen Liefertermins erfordert K E I N E N neuen Vertrag.
                            Ich verstehe Deinen ständigen Hinweise auf die Lieferfrist nicht!

                            Im Vertrag ist geregelt was bei Nichteinhaltung des Liefertermins passiert.
                            Ich kann jetzt nicht in meinen Bestellungen nachgucken, aber aus dem Bauch heraus stand da "unverbindlich oder voraussichtlich".

                            Auch zum Thema Weitergabe von Preisänderungen nach Zeitraum xy gibt es eindeutige Regelungen im Vertrag.

                            Einfach mal die schwarzen Buchstaben auf dem weissen Papier lesen - das geht ohne googeln und auch ohne juristischen Beistand.

                            Will Dein Händler vielleicht ein anderes Fahrzeug verkaufen um eine schnellere Lieferung sicherzustellen? (Stichwort Vorlauf eines Fahrzeuges...)
                            Dann hast Du ja die Wahl JA oder NEIN zu sagen, wo ist also das Problem?

                            PoWder

                            PS: Ein letztes Mal, dann bin ich hier raus: DU BRAUCHST KEINEN NEUEN VERTRAG UND AUCH KEINE VERTRAGSÄNDERUNG!
                            Gruß aus dem Salzlandkreis
                            Thomas

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                            • #15
                              AW: Probleme mit dem Händler

                              Die Verschiebung oder Nichteinhaltung des voraussichtlichen Liefertermins erfordert K E I N E N neuen Vertrag.

                              Schon klar.

                              Will Dein Händler vielleicht ein anderes Fahrzeug verkaufen um eine schnellere Lieferung sicherzustellen? (Stichwort Vorlauf eines Fahrzeuges...)
                              Dann hast Du ja die Wahl JA oder NEIN zu sagen, wo ist also das Problem?

                              Hab ich ja oben geschrieben, hier geht es nicht um schnellere Lieferung, das hätte er sicher von sich gegeben. Hier geht es in meinen Augen um Beschiss weil er Kosten in Form eines neuen Vertrages auf mich abwälzen will.


                              PS: Ein letztes Mal, dann bin ich hier raus: DU BRAUCHST KEINEN NEUEN VERTRAG UND AUCH KEINE VERTRAGSÄNDERUNG![/QUOTE]

                              Das hab ich schon verstanden, ich wollte lediglich wie oben bereits geschrieben eine Info ob wer hier schon einmal Erfahrung damit gemacht hat, kein Grund also in dieser Schärfe zu Antworten

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