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Haftungsausschluss Masserberg 2013

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  • Haftungsausschluss Masserberg 2013

    Guten Abend,

    in wenigen Tagen ist es wieder soweit - das jährliche Wintertreffen in Masserberg/Thüringen steht für den einen oder anderen User auf dem Programm.

    Aus diesem Grund - wie in jedem Jahr - aus rechtlichen Gründen folgender Haftungsausschluß vom Betreiber und den Moderatoren des Forums www.x3-treff.de:


    Das gesamte Treffen ist eine private Veranstaltung auf eigenes Risiko eines jeden Teilnehmers.

    Der Betreiber der Homepage www.x3-treff.de und die Moderatoren sind nicht "Veranstalter" im rechtlichen Sinne.

    Eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung ist NICHT abgeschlossen.

    Insbesondere gilt dieser Haftungsausschluß für die Nutzung des Skihangs - egal ob mit oder ohne Fahrzeug.

    Die Betreiber dieses Forums lehnen jegliche Haftung für alle Zwischen- oder Unfälle ab.

    Es gibt seitens des Forums auch keine Empfehlung an der Befahrung des Skihangs teilzunehmen.
    (Es handelt sich dabei NICHT um eine Fahrtveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Eine Zeitmessung findet ebenfalls NICHT statt. Mehr dazu weiter unten.

    Jeder ist für sich selbst verantwortlich.


    PoWder | im Namen des Betreibers und aller Moderatoren





    Hier noch eine auszugsweise Information aus den AKB:


    Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

    § 2b. Einschränkung des Versicherungsschutzes

    (1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:

    Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,

    d) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn das Fahrzeug
    zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei de-
    nen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder
    bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird;

    (3) Ausschlüsse:

    Versicherungsschutz wird nicht gewährt,

    b) für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei
    denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
    oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; in der
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt dies nur bei Beteiligung
    an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen oder den da-
    zugehörigen Übungsfahrten;

    Gruß aus dem Salzlandkreis
    Thomas
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